Großlanghaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Name "Großlanghaus" wird erstmalig im Jahr 1719 erwähnt, existierte jedoch bereits sehr viel früher. So wird in der Lebensgeschichte des [[Hayo Manninga]] beschrieben, dass dieser nach seiner Flucht aus den Niederlanden um 1580 im Großlanghaus eine Unterkunft gefunden haben soll, ehe er dorthin zurückzog.<ref>Feenstra, Hidde (2001): Manninga. In: Biographisches Lexikon für Ostfriesland, Aurich, S. 278–280</ref> Dessen Bau wird ihm aufgrund eines Vertrags mit der Landesherrschaft, auch zugeschrieben.<ref name=":0" /> Der Hof kann als Nachfolgebau der | Der Name "Großlanghaus" wird erstmalig im Jahr 1719 erwähnt, existierte jedoch bereits sehr viel früher. So wird in der Lebensgeschichte des [[Hayo Manninga]] beschrieben, dass dieser nach seiner Flucht aus den Niederlanden um 1580 im Großlanghaus eine Unterkunft gefunden haben soll, ehe er dorthin zurückzog.<ref>Feenstra, Hidde (2001): Manninga. In: Biographisches Lexikon für Ostfriesland, Aurich, S. 278–280</ref> Dessen Bau wird ihm aufgrund eines Vertrags mit der Landesherrschaft, auch zugeschrieben.<ref name=":0" /> Der Hof kann als Nachfolgebau der bei der [[Zweite Marcellusflut|Zweiten Marcellusflut]] im Jahre 1362 untergegangenen [[Onningaburg]], die südwestlich von Großlanghaus lag, betrachtet werden.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 25</ref> | ||
Da der Hof sich auf dem Gebiet des erst 1551 endgültig eingedeichten [[Westermarscher Altes Neuland|alten Westermarscher Neulandes]] befindet, kann seine Erbauung auf die Zeit zwischen 1551 und 1580 eingegrenzt werden. Zu Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Hof mitsamt Besitztümer, der zusammen mit dem [[Kleinlanghaus]] eine Einheit bildete, in die Adelsmatrikel aufgenommen, womit den Gütern die sogenannten "adeligen Rechte" erteilt wurden.<ref>Schreiber, Gretje (2009): Der roßdienstpflichtige bäuerlich-bürgerliche Stand und seine Vertreter im Norderland/Ostfriesland. Aurich, S. 123f.</ref> | Da der Hof sich auf dem Gebiet des erst 1551 endgültig eingedeichten [[Westermarscher Altes Neuland|alten Westermarscher Neulandes]] befindet, kann seine Erbauung auf die Zeit zwischen 1551 und 1580 eingegrenzt werden. Zu Ende des 16. Jahrhunderts wurde der Hof mitsamt Besitztümer, der zusammen mit dem [[Kleinlanghaus]] eine Einheit bildete, in die Adelsmatrikel aufgenommen, womit den Gütern die sogenannten "adeligen Rechte" erteilt wurden.<ref>Schreiber, Gretje (2009): Der roßdienstpflichtige bäuerlich-bürgerliche Stand und seine Vertreter im Norderland/Ostfriesland. Aurich, S. 123f.</ref> | ||