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26506 Norden
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Die '''Lutherische Klassenschule''' war eine mehrklassige Volksschule in zwei voneinander unabhängigen Anbauten der [[Ludgerikirche]]. Sie war eine der ersten, wenn nicht sogar die erste Volksschule in ganz Deutschland.
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==Geschichte==
Bereis 1564 soll ein [[Bartholomäus von Münster]] als festbesoldeter Lehrer an der lutherischen Klassenschule, die in Abgrenzung zu der der privilegierten Oberschicht vorbehaltenen [[Lateinschule]] auch "Deutsche Schule" genannt wurde, gelehrt haben. Dieser Begriff findet sich erstmals in einer Jahresabrechnung der [[Ludgerigemeinde Norden|Ludgerigemeinde]] von 1567, damals noch in der alten Schreibweise "Teutsche Schule" bzw. "duetsche Schule".<ref name=":0">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 30</ref> Aufgrund des Alters könnte es sich sogar um eine der ersten Schulen in ganz Deutschland gehandelt haben. Die allgemeine Schulpflicht für Ostfriesland wurde von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] bereits mit der [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1545|Polizeiordnung von 1545]] festgelegt.


Die '''Lutherische Klassenschule''' war
Spätestens ab 1577 wird ein "Undermeister der Duetschen Schule" als hauptamtlicher Lehrer urkundlich erwähnt. Der Unterricht erfolgte in zwei unabhängigen Anbauten an der [[Ludgerikirche]], die jedoch beide nicht mehr existent sind. In beiden Anbauten waren jeweils eine Jungen- und eine Mädchenklasse untergebracht. Die Jungenschule befand sich in einem später abgebrochenen, zweistöckigen anbau neben dem Haupteingang der Ludgerikirche. Geleitet wurde sie von einem Kantor, der zugleich das Amt des "Todtensingers", eine Art kirchlicher Sänger bei Begräbnissen, innehatte. Dieser nahm nicht selten seine männlichen Schüler mit zu Begräbnissen, damit auch diese dort als Totensinger fungierten. Die Mädchenschule, die wahrscheinlicher erst nach der Jungenschule gegründet wurde, befand sich in einem separaten Anbau im Küstergarten.<ref name=":0" />
 
==Geschichte==
Bereis 1564 soll ein [[Bartholomäus von Münster]] als festbesoldeter Lehrer an der lutherischen Klassenschule, die in Abgrenzung zu der der privilegierten Oberschicht vorbehaltenen [[Lateinschule]] auch "Deutsche Schule" genannt wurde, gelehrt haben. Dieser Begriff findet sich erstmals in einer Jahresabrechnung der [[Ludgerigemeinde Norden|Ludgerigemeinde]] von 1567, damals noch in der alten Schreibweise "Teutsche Schule" bzw. "duetsche Schule".<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 30</ref> Aufgrund des Alters könnte es sich sogar um eine der ersten Schulen in ganz Deutschland gehandelt haben. Die allgemeine Schulpflicht für Ostfriesland wurde von [[Anna von Oldenburg|Gräfin Anna]] bereits mit der [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1545|Polizeiordnung]] festgelegt.


Die von der lutherischen Kirchengemeinde für die Schulzwecke unterhaltenen beiden Bauten sind nicht mehr existent.
1826 werden beide Anbauten abgebrochen und der Unterricht im späteren Sitzungszimmer des Kirchenrates fortgeführt. Eigens für die Schule wurden hier zwei Räume am nördlichen Ende des Längsschiffs der Kirche eingerichtet.<ref name=":0" /> Warum die Anbauten abgebrochen wurden, ist unklar. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese baufällig geworden sind und ein Neubau zu teuer gewesen wäre.


Steigende Schülerzahlen ließen die Kapazitäten der Lutherischen Klassenschule in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu knapp werden. Hierdurch kam es zur Gründung der nahegelegenen [[Marktschule]].<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 121</ref>
Steigende Schülerzahlen ließen die Kapazitäten der Lutherischen Klassenschule in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu knapp werden. Hierdurch kam es zur Gründung der nahegelegenen [[Marktschule]].<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 121</ref> Der Unterricht in der Kirchenschule lief noch bis in die 1860er Jahre weiter.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==