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Bereits um 1769 gab es Überlegungen zum Bau eines Kanals, um in dem relativ nahen Berumer Hochmoor Torf abzubauen. Bis dahin war die Stadt weitestgehend von Torfimporten aus den Niederlanden und dem Saterland abhängig. Straßen waren zu dieser Zeit kaum vorhanden und wenn, dann kaum oder gar nicht befestigt. Zudem fehlten schlichtweg die Möglichkeiten, größere Lasten auf dem Erdwege zu transportieren. Über Jahrhunderte hinweg wurden in Ostfriesland Waren mit Booten und Kähnen über das weitverzweigte Fluss- und Kanalnetz befördert.
Bereits um 1769 gab es Überlegungen zum Bau eines Kanals, um in dem relativ nahen Berumer Hochmoor Torf abzubauen. Bis dahin war die Stadt weitestgehend von Torfimporten aus den Niederlanden und dem Saterland abhängig. Straßen waren zu dieser Zeit kaum vorhanden und wenn, dann kaum oder gar nicht befestigt. Zudem fehlten schlichtweg die Möglichkeiten, größere Lasten auf dem Erdwege zu transportieren. Über Jahrhunderte hinweg wurden in Ostfriesland Waren mit Booten und Kähnen über das weitverzweigte Fluss- und Kanalnetz befördert.


Zu den ersten Direktoren waren der Norder Uhrmacher [[Jacob Willms Uven]] (1735-1825), der von 1795 bis 1811 die Gesellschaft leitete und vorher als Wortführer der Fehn-Societät aufgetreten war, sowie Norder Kaufmann und Ziegler [[Folkmar Friedrich Wilhelm Lantzius]], der bis 1820 amtierte und von Anfang an die treibende Kraft war. Beide gelten als die eigentlichen Gründer von [[Norderfehn]], das später den Namen Berumerfehn erhielt, weil der Ort im damaligen Amt Berum lag.<ref name=":0">[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/BLO/Huelst.pdf Haddinga, Johann (2007): Biographie des Sicco Theodor van Hülst], veröffentlicht bei der Ostfriesischen Landschaft</ref>
Zu den ersten Direktoren gehörten der Norder Uhrmacher [[Jacob Willms Uven]] (1735-1825), der von 1795 bis 1811 die Gesellschaft leitete und vorher als Wortführer der Fehn-Societät aufgetreten war, sowie Norder Kaufmann und Ziegler [[Folkmar Friedrich Wilhelm Lantzius]], der bis 1820 amtierte und von Anfang an die treibende Kraft war. Beide gelten als die eigentlichen Gründer von [[Norderfehn]], das später den Namen Berumerfehn erhielt, weil der Ort im damaligen Amt Berum lag.<ref name=":0">[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/BLO/Huelst.pdf Haddinga, Johann (2007): Biographie des Sicco Theodor van Hülst], veröffentlicht bei der Ostfriesischen Landschaft</ref>


1794 konnte schließlich mit dem Bau des Kanals begonnen werden, nachdem rund 1500 Hektar Moor in Pacht erworben werden konnten und alle rechtlichen Hürden überwunden waren. Im selben Jahr wurde auch der Ort [[Norderfehn]] gegründet und das Kompaniehaus erbaut, das Hauptsitz der Gesellschaft wurde. Unklare Eigentumsverhältnisse in den Moor- und Wildengebieten, die zum Teil gerichtlich geklärt werden mussten, ungenaue Grenzen, die Entschädigung der Betroffenen und Verschleppungen von Seiten der Kriegs- und Domänenkammer hatten den Baubeginn zuvor immer wieder verzögert. Hinzu kamen Probleme durch das Urbarmachungsedikt von 1765, durch das Friedrich der Große Ödländer, Heiden und Moore für sich in Besitz nahm. Ursprünglich verfolgte die preußische Regierung damit die Absicht, nicht besiedelte Gebiet wie Moore urbar zu machen und zu kultivieren. Die Fehngesellschaft stellte dieses Delikt jedoch vor Probleme, da sie weniger das Land urbarmachen wollten, als dort den Torf abzubauen.
1794 konnte schließlich mit dem Bau des Kanals begonnen werden, nachdem rund 1500 Hektar Moor in Pacht erworben werden konnten und alle rechtlichen Hürden überwunden waren. Im selben Jahr wurde auch der Ort [[Norderfehn]] gegründet und das Kompaniehaus erbaut, das Hauptsitz der Gesellschaft wurde. Unklare Eigentumsverhältnisse in den Moor- und Wildengebieten, die zum Teil gerichtlich geklärt werden mussten, ungenaue Grenzen, die Entschädigung der Betroffenen und Verschleppungen von Seiten der Kriegs- und Domänenkammer hatten den Baubeginn zuvor immer wieder verzögert. Hinzu kamen Probleme durch das Urbarmachungsedikt von 1765, durch das Friedrich der Große Ödländer, Heiden und Moore für sich in Besitz nahm. Ursprünglich verfolgte die preußische Regierung damit die Absicht, nicht besiedelte Gebiet wie Moore urbar zu machen und zu kultivieren. Die Fehngesellschaft stellte dieses Delikt jedoch vor Probleme, da sie weniger das Land urbarmachen wollten, als dort den Torf abzubauen.