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Das '''Feuchtbiotop Kugel''' befindet sich im Winkel des [[Kugelweg|Kugelwegs]] und des [[Neuseedeicher Weg|Neuseedeicher Wegs]] in [[Westermarsch II]]. Seit dem 16. März 1990 ist es amtlich als Naturdenkmal ausgewiesen.<ref>Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Naturschutzgebiete Niedersachsens</ref>
Das '''Feuchtbiotop Kugel''' befindet sich im Winkel des [[Kugelweg|Kugelwegs]] und des [[Neuseedeicher Weg|Neuseedeicher Wegs]] in [[Westermarsch II]]. Seit dem 16. März 1990 ist es amtlich als Naturdenkmal ausgewiesen.<ref>[https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=voidLayer&X=5931450.00&Y=393100.00&zoom=6&catalogNodes=75,110,88&layers=UntereNaturschutzbehoerden,NaturdenkmaleND,NaturdenkmaleinschmalerLaengsausdehnung,NaturdenkmalepunkthafterAuspraegung Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Die Naturschutzgebiete Niedersachsens auf der interaktiven Umweltkarte]</ref>


Das am 16. März 1990[2] ausgewiesene flächenhafte Naturdenkmal liegt inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen auf einem Areal, das von Kueglweg und Seedeicher Weg begrenzt wird. Das Feuchtgebiet ist künstlichen Ursprungs und entstand durch Bodenabbau für Deichbauzwecke. Es wurde anschließend nach Naturschutzgesichtspunkten hergerichtet. Es besteht aus zwei voneinander getrennten Wasserflächen mit Schilf- und Seggenzonen sowie einer angrenzenden Feuchtwiese. Der Landkreis stellte das Gebiet wegen seiner Bedeutung als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop für zahlreiche Vogelarten, als Lebensraum für Amphibien sowie seiner das Landschaftsbild belebenden Funktion unter Schutz.<ref>[https://krummhoern.de/uploads/live/bekanntmachungen/dokumente/456/1996_03_landschaftsrahmenplan_entwurf.pdf Landkreis Aurich (1996): Landschaftsrahmenplan vom 1. März 1996]</ref>
Das am 16. März 1990 ausgewiesene flächenhafte Naturdenkmal liegt inmitten von landwirtschaftlichen Nutzflächen auf einem Areal, das von Kueglweg und Seedeicher Weg begrenzt wird. Das Feuchtgebiet ist künstlichen Ursprungs und entstand durch Bodenabbau für Deichbauzwecke. Es wurde anschließend nach Naturschutzgesichtspunkten hergerichtet. Es besteht aus zwei voneinander getrennten Wasserflächen mit Schilf- und Seggenzonen sowie einer angrenzenden Feuchtwiese. Der Landkreis stellte das Gebiet wegen seiner Bedeutung als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop für zahlreiche Vogelarten, als Lebensraum für Amphibien sowie seiner das Landschaftsbild belebenden Funktion unter Schutz.<ref>[https://krummhoern.de/uploads/live/bekanntmachungen/dokumente/456/1996_03_landschaftsrahmenplan_entwurf.pdf Landkreis Aurich (1996): Landschaftsrahmenplan vom 1. März 1996]</ref>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==