Norderland: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Norderland''' bezeichnet die historische Landschaft, aus dem | Das '''Norderland''' bezeichnet die historische Landschaft, aus dem später das [[Amt Norden]] wurde. Es grenzt im Osten an das Harlingerland (Wittmund) und im Süden an das Brookmerland. Nach heutigem Verständnis umfasst das Norderland neben der [[Stadt Norden]] als Hauptort auch die Samtgemeinden Hage, Großheide und den Großteil der Gemeinde Dornum. Gelegentlich findet der Begriff Norderland auch noch für das Gebiet des früheren [[Landkreis Norden|Landkreises Norden]] Verwendung, historisch umfasst dieser allerdings auch Teile des Brookmerlandes und des Emsigerlandes (Emden). | ||
Entstanden sind diese Landesgemeinden in der Zeit um 1150 durch den Zusammenschluss mehrerer Bauerschaften und Orte. Die grundbesitzenden Einwohner wählten jeweils für ein Jahr mehrere ''Fürsprecher'' (lateinisch: ''consules''; friesisch: ''redjeven''), die den Frieden wahren und die Rechtsprechung führen sollten.<ref>Haddinga, Johann / Stromann, Martin (2000): Norden/Norddeich - Eine ostfriesische Küstenstadt stellt sich vor, Norden, S. 36</ref> Sie waren zudem zentrale Organe bei den friesischen Versammlungen am sogenannten ''Upstalsboom'' nahe Aurich. | |||
== Einzelnachweise == | |||
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==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||