Polizei Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Zeit um 1735 gab es in der Stadt nur noch zwei Stadtdiener, die "für alle Justiz- und Polizey-Sachen" zuständig und und als bestellte Wachtmeister dem städtischen [[Stadtrat|Magistrat]] unterstanden. Ein weiterer Wachtmeister soll von der fürstlichen Regierung in Aurich gestellt worden sein und dieser unterstanden haben. Den beiden Stadtdienern bzw. Wachtmeistern waren mehrere Polizeidiener untergeordnet, die vor allem als Nachtwächter für Sicherheit sorgen sollten. Dazu zählte auch, die Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden oder herannahenden Feinden zu warnen. Dazu trugen sie ein Signalhorn bei sich, das sie regelmäßig blasen mussten. Weniger, um die Zeit anzusagen oder seine Funktion zu überprüfen, als vielmehr kundzutun, dass sie unterwegs waren und ihre Pflicht taten. Die Wachtmeister hatten dafür zu sorgen, dass die Polizeidiener ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten und von jedem Hausstand eine jährliche Polizeisteuer von einem Reichstaler zu erheben. Von der Bevölkerung hatten sie indes keine besondere Hochachtung für ihre wichtige Tätigkeit zu erwarten, denn Berufe, die im Zusammenhang mit Strafe standen, galten als "unehrlich". Das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der Stadtdiener und Wachen befand sich zunächst in einem Anbau am [[Glockenturm]], in dem ab 1784 auch ein [[Spritzenhäuser|Spritzenhaus]] eingerichtet wurde. Dieser Anbau ist heute nicht mehr erhalten, wurde jedoch zur [[750 Jahrfeier]] der Stadt Norden im Jahr 2005 von Mitgliedern der [[Feuerwehr Norden|Norder Feuerwehr]] rekonstruiert. | In der Zeit um 1735 gab es in der Stadt nur noch zwei Stadtdiener, die "für alle Justiz- und Polizey-Sachen" zuständig und und als bestellte Wachtmeister dem städtischen [[Stadtrat|Magistrat]] unterstanden. Ein weiterer Wachtmeister soll von der fürstlichen Regierung in Aurich gestellt worden sein und dieser unterstanden haben. Den beiden Stadtdienern bzw. Wachtmeistern waren mehrere Polizeidiener untergeordnet, die vor allem als Nachtwächter für Sicherheit sorgen sollten. Dazu zählte auch, die Bevölkerung vor Gefahren wie Bränden oder herannahenden Feinden zu warnen. Dazu trugen sie ein Signalhorn bei sich, das sie regelmäßig blasen mussten. Weniger, um die Zeit anzusagen oder seine Funktion zu überprüfen, als vielmehr kundzutun, dass sie unterwegs waren und ihre Pflicht taten. Die Wachtmeister hatten dafür zu sorgen, dass die Polizeidiener ihren Dienst ordnungsgemäß verrichteten und von jedem Hausstand eine jährliche Polizeisteuer von einem Reichstaler zu erheben. Von der Bevölkerung hatten sie indes keine besondere Hochachtung für ihre wichtige Tätigkeit zu erwarten, denn Berufe, die im Zusammenhang mit Strafe standen, galten als "unehrlich". Das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der Stadtdiener und Wachen befand sich zunächst in einem Anbau am [[Glockenturm]], in dem ab 1784 auch ein [[Spritzenhäuser|Spritzenhaus]] eingerichtet wurde. Dieser Anbau ist heute nicht mehr erhalten, wurde jedoch zur [[750 Jahrfeier]] der Stadt Norden im Jahr 2005 von Mitgliedern der [[Feuerwehr Norden|Norder Feuerwehr]] rekonstruiert. | ||
Mit dem Tode des kinderlosen Fürst Carl Edzard im Jahr 1744 fiel Ostfriesland an Preußen. Die preußische Regierung begann schon ab 1735 mit der Einstellung von regulären Polizisten. In Berlin gab es 1742 sogar schon 18 Polizeibezirke. Davon waren Ostfriesland im Allgemeinen und Norden im Speziellen allerdings noch weit entfernt. Zwar ist bekannt, dass spätestens seit der französischen Besatzungszeit Wachthäuser in Norddeich (Fluthörn), Westermarsch I (Tromschlag) und Westermarsch II (Utlandshörn) bestanden, doch waren die Bediensteten mehr Zoll- bzw. Grenz- denn Polizeibeamte. | Mit dem Tode des kinderlosen Fürst Carl Edzard im Jahr 1744 fiel Ostfriesland an Preußen. Die preußische Regierung begann schon ab 1735 mit der Einstellung von regulären Polizisten. In Berlin gab es 1742 sogar schon 18 Polizeibezirke. Davon waren Ostfriesland im Allgemeinen und Norden im Speziellen allerdings noch weit entfernt. Zwar ist bekannt, dass spätestens seit der französischen Besatzungszeit Wachthäuser in [[Norddeich]] ([[Fluthörn]]), [[Westermarsch I]] ([[Tromschlag]]) und [[Westermarsch II]] ([[Utlandshörn]]) bestanden, doch waren die Bediensteten mehr Zoll- bzw. Grenz-, denn Polizeibeamte. | ||
Nach dem Sieg über Napoleon fiel Ostfriesland an das Königreich Hannover, das nach dem Vorbild der französischen Landgendarmie mehrere sogenannte Landdragonerkorps aufstellte. Hierbei handelte es sich um berittene Einheiten, die aus den Reihen der Armee rekrutiert wurden und fortan die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten sollten. Ab 1838 wurde die Bezeichnung "Landgendarmerie" geläufig. Auch in Norden waren diese Landgendarmen zuständig, was sich auch nicht änderte, als Ostfriesland ab 1866 wieder preußisch wurde. Die Bezeichnung Gendarm bzw. "Schandarm" hat sich dennoch bis heute im Niederdeutschen als Bezeichnung für einen Polizisten erhalten. Lange Zeit scheint es hier eine Ko-Existenz zwischen der Landgendarmerie, die vorrangig für das dörfliche Norder Umland zuständig war und den städtischen Exekutivpersonen gegeben haben, die nur für Norden zuständig waren und dem Bürgermeister unterstanden. Verantwortlich für kriminalpolizeiliche Untersuchungen war der vom Landesherren bestellte Drost in Aurich. | Nach dem Sieg über Napoleon fiel Ostfriesland an das Königreich Hannover, das nach dem Vorbild der französischen Landgendarmie mehrere sogenannte Landdragonerkorps aufstellte. Hierbei handelte es sich um berittene Einheiten, die aus den Reihen der Armee rekrutiert wurden und fortan die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten sollten. Ab 1838 wurde die Bezeichnung "Landgendarmerie" geläufig. Auch in Norden waren diese Landgendarmen zuständig, was sich auch nicht änderte, als Ostfriesland ab 1866 wieder preußisch wurde. Die Bezeichnung Gendarm bzw. "Schandarm" hat sich dennoch bis heute im Niederdeutschen als Bezeichnung für einen Polizisten erhalten. Lange Zeit scheint es hier eine Ko-Existenz zwischen der Landgendarmerie, die vorrangig für das dörfliche Norder Umland zuständig war und den städtischen Exekutivpersonen gegeben haben, die nur für Norden zuständig waren und dem Bürgermeister unterstanden. Verantwortlich für kriminalpolizeiliche Untersuchungen war der vom Landesherren bestellte Drost in Aurich. | ||
Bereits 1848 kommt es infolge der deutschen Revolution auch in Norden und mehreren Umlandgemeinden zur Gründung einer [[Norder Bürgerwehr|Bürgerwehr]] unter Führung des Industriellen [[Arend Wilhelm Steinbömer (1811)|Arend Wilhelm Steinbömer]], genannt "Der Konsul". Die Bürgerwehr besteht vorwiegend aus konservativen Kräften, die die Norder Polizei bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung unterstützen wollen. Die Bürgerwehren lösten sich jedoch bereits kurze Zeit später auf, ohne dass sie einen wesentlichen Einsatzwert hatten. | |||
Aus der hannoverschen Zeit existieren Berichte, dass sich die Polizei immer wieder mit "Dumme-Jungen-Streichen" und "Unnöselheiden" von Schülern zu tun hatte. Die "Übeltäter" mussten penibel verhört werden. Über die Ergebnisse, die minutiös protokolliert wurden, wurde dem Magistrat (Stadtrat) oder dem Bürgermeister berichtet. So meldet Polizeidiener Stünckel dem Magistrat im Jahr 1863, dass er auf dem Marktplatz mehrere Jungen erwischt hätte, die dort gesetzeswidrig um Geld spielten. Er verhaftete und verhörte sie im [[Altes Rathaus|(alten) Rathaus]], wo sie beteuerten, dass es sich nur um einen Scherz gehandelt habe. Die Jungen wurden "dringlich ermahnt" und ihnen für den Wiederholungsfall harte Strafen angedroht. | Aus der hannoverschen Zeit existieren Berichte, dass sich die Polizei immer wieder mit "Dumme-Jungen-Streichen" und "Unnöselheiden" von Schülern zu tun hatte. Die "Übeltäter" mussten penibel verhört werden. Über die Ergebnisse, die minutiös protokolliert wurden, wurde dem Magistrat (Stadtrat) oder dem Bürgermeister berichtet. So meldet Polizeidiener Stünckel dem Magistrat im Jahr 1863, dass er auf dem Marktplatz mehrere Jungen erwischt hätte, die dort gesetzeswidrig um Geld spielten. Er verhaftete und verhörte sie im [[Altes Rathaus|(alten) Rathaus]], wo sie beteuerten, dass es sich nur um einen Scherz gehandelt habe. Die Jungen wurden "dringlich ermahnt" und ihnen für den Wiederholungsfall harte Strafen angedroht. | ||