COVID 19-Pandemie: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 13. Dezember 2020 verabredeten die Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen, dass mit Wirkung ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 die Infektionsschutzmaßnahmen weiter verschärft werden. Dazu gehören insbesondere Schließungen der meisten Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Kindertagesstätten und Schulen wurden geschlossen oder auf Distanzunterricht umgestellt. Betriebe sollten den Betrieb soweit möglich auf Homeoffice umstellen. Für Gebiete mit hohen Infektionszahlen wurden verschärfte Mobilitätsbeschränkungen beschlossen. Gleichzeitig wurden Entschädigungsregeln für Unternehmen und zusätzliche Ansprüche auf Kinderkrankengeld für Eltern, die Kinder zu Hause betreuen müssen. Reisen aus Risikogebieten im Ausland sollten strenger reguliert werden. Außerdem wurden weitere Infektionsschutzmaßnahmen festgelegt, so die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften und verstärkte Tests in Alten- und Pflegeheimen. Hintergrund der Maßnahmen waren anhaltend hohe Infektionszahlen, aber auch die Gefahr, dass neue Virus-Varianten zu einer schwerwiegenden Verschärfung der pandemischen Lage führen könnten. | Am 13. Dezember 2020 verabredeten die Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen, dass mit Wirkung ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 die Infektionsschutzmaßnahmen weiter verschärft werden. Dazu gehören insbesondere Schließungen der meisten Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Kindertagesstätten und Schulen wurden geschlossen oder auf Distanzunterricht umgestellt. Betriebe sollten den Betrieb soweit möglich auf Homeoffice umstellen. Für Gebiete mit hohen Infektionszahlen wurden verschärfte Mobilitätsbeschränkungen beschlossen. Gleichzeitig wurden Entschädigungsregeln für Unternehmen und zusätzliche Ansprüche auf Kinderkrankengeld für Eltern, die Kinder zu Hause betreuen müssen. Reisen aus Risikogebieten im Ausland sollten strenger reguliert werden. Außerdem wurden weitere Infektionsschutzmaßnahmen festgelegt, so die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften und verstärkte Tests in Alten- und Pflegeheimen. Hintergrund der Maßnahmen waren anhaltend hohe Infektionszahlen, aber auch die Gefahr, dass neue Virus-Varianten zu einer schwerwiegenden Verschärfung der pandemischen Lage führen könnten. | ||
Am 10. Februar | Am 10. Februar beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs von Bund und Ländern, sich bei Öffnungsschritten im Rahmen des zweiten Lockdowns an einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den Ländern zu orientieren. Am 3. März 2021 wurde der Wert auf eine Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgelegt. Gleichzeitig beschloss man, verstärkt Schnelltests zur Verfügung zu stellen. | ||
Ab | Ab dem 8. März durften auch Buchläden wieder öffnen. In sämtlichen Einzelläden, die nicht für den täglichen Bedarf notwendig sind, war es jedoch ab sofort notwendig, einen Termin im Vorfeld zu vereinbaren. Dazu zählten neben den Buchläden auch Baumärkte. Supermärkte waren nicht betroffen. Die meisten Geschäfte umgingen bzw. weichten diese Regelung auf, sodass sie auch "Spontantermine" anboten. Rechtlich stand dem nichts entgegen, doch führte es die ursprüngliche Planung, nämlich zu verhindern, dass sich vor Geschäften zu viele Leute ansammeln, ad absurdum. Die größen Anstürme blieben jedoch allzeit aus und dieser nun gängigen Praxis stand zu keiner Zeit etwas entgegen. | ||
Anfang April bewarb sich Norden für ein Modellprojekt des Landes Niedersachsen, wonach der Einzelhandel unter bestimmten Voraussetzungen wieder hätte öffnen können. Innerhalb kürzester Zeit erarbeitete die Stadt ein Konzept und legte dies dem Land vor. Neben Aurich, Emden und weiteren, ausgewählten Städten hätte der Einzelhandel wieder öffnen können, doch schon am 12. April wurde der Start dieses Modellprojektes verschoben, da von Seiten der Bundesregierung keine klaren Zeichen kamen, ob nicht doch wieder ein "harter", vollumfänglicher Lockdown folgen wird, der das gesamte Konzept zunichte machen könnte. Die Planungsmöglichkeiten für die Einzelhändler | Ab Montag, den 15. März wurde das Rathaus wieder für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet, wobei auch hier weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes galt. Bereits am 9. März wurde die [[Stadtbibliothek]] wieder geöffnet. Die angemeldeten Osterfeuer zu Oster- bzw. Karsamstag (3. April) durften im Landkreis nur im engsten Familienkreis stattfinden. Allein in Norden gab es 2021 über 150 (angemeldete) Osterfeuer. | ||
Anfang April bewarb sich Norden für ein Modellprojekt des Landes Niedersachsen, wonach der gesamte Einzelhandel unter bestimmten Voraussetzungen wieder hätte öffnen können (Vorlegen eines negativen Tests, Anmeldung im Vorfeld). Innerhalb kürzester Zeit erarbeitete die Stadt ein Konzept und legte dies dem Land vor. Neben Aurich, Emden und weiteren, ausgewählten Städten hätte der Einzelhandel wieder öffnen können, doch schon am 12. April wurde der Start dieses Modellprojektes verschoben, da von Seiten der Bundesregierung keine klaren Zeichen kamen, ob nicht doch wieder ein "harter", vollumfänglicher Lockdown folgen wird, der das gesamte Konzept zunichte machen könnte. Die Planungsmöglichkeiten für die Einzelhändler waren nicht gegeben, die Unsicherheit zu groß, sodass sich diese fast ausnahmslos der Teilnahme am Konzept verweigerten. Weitere Städte taten es Norden gleich und sagten ihre Teilnahme am Modellprojekt mangels Teilnahmewilligkeit ihrer Einzelhändler ab. | |||
[[Kategorie:Ereignisse]] | [[Kategorie:Ereignisse]] | ||