COVID 19-Pandemie: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 13. und 17. März beschlossen Bund und Länder eine Reihe von Maßnahmen, um das Gesundheitssystem auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen vorzubereiten. Dazu gehörten die Verschiebung planbarer Operationen und ein Notfallplan für Krankenhäuser, mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt werden sollen. Gleichzeitig wurden Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland und Reisebeschränkungen beschlossen. | Am 13. und 17. März beschlossen Bund und Länder eine Reihe von Maßnahmen, um das Gesundheitssystem auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen vorzubereiten. Dazu gehörten die Verschiebung planbarer Operationen und ein Notfallplan für Krankenhäuser, mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt werden sollen. Gleichzeitig wurden Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland und Reisebeschränkungen beschlossen. | ||
Am 20. März untersagte der Landkreis Aurich erstmals per Allgemeinverfügung die Nutzung von Zweitwohnungssitzen. Hintergrund dieser Maßnahme war, dass zu Beginn der Pandemie noch niemand wusste, wie sich der weitere Verlauf gestalten wurde. Anfänglich schien es, als sei eine sehr hohe Zahl an beatmungspflichtigen Intensivpatienten zu erwarten. Die umliegenden Krankenhäuser verfügten nur über eine sehr geringe Anzahl von derartigen Intensivbetten, sodass die Behörden versuchten, die Zahl der im Landkreis verkehrenden Menschen möglichst gering zu halten, um damit die theoretische Verfügbarkeit derartiger Betten zu erhöhen. Die Maßnahme führte zu mehreren Klagen gegen von Zweitwohnungsbesitzern, doch die Gerichte erteilten ihren Klagen im ersten Schritt absagen. Das Recht auf Freizügigkeit wurde dem Recht auf Leben (zurecht) vorangestellt. Kräfte der Bereitschaftspolizei aus Oldenburg unterstützten die auch für die Insel Norderney sekundär zuständige [[Polizei Norden]] bei der Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes auf den ostfriesischen Inseln im Landkreis Aurich. Bereits im Vorfeld wurden Touristen und Zweitwohnungsbesitzer über mehrere Tage durch Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr aufgefordert worden, die Insel zu verlassen. | Am 20. März untersagte der Landkreis Aurich erstmals per Allgemeinverfügung die Nutzung von Zweitwohnungssitzen. Hintergrund dieser Maßnahme war, dass zu Beginn der Pandemie noch niemand wusste, wie sich der weitere Verlauf gestalten wurde. Anfänglich schien es, als sei eine sehr hohe Zahl an beatmungspflichtigen Intensivpatienten zu erwarten. Die umliegenden Krankenhäuser verfügten nur über eine sehr geringe Anzahl von derartigen Intensivbetten, sodass die Behörden versuchten, die Zahl der im Landkreis verkehrenden Menschen möglichst gering zu halten, um damit die theoretische Verfügbarkeit derartiger Betten zu erhöhen. Die Maßnahme führte zu mehreren Klagen gegen von Zweitwohnungsbesitzern, doch die Gerichte erteilten ihren Klagen im ersten Schritt absagen. Das Recht auf Freizügigkeit wurde dem Recht auf Leben (zurecht) vorangestellt. Kräfte der Bereitschaftspolizei aus Oldenburg unterstützten die auch für die Insel Norderney sekundär zuständige [[Polizei Norden]] bei der Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes auf den ostfriesischen Inseln im Landkreis Aurich. Bereits im Vorfeld wurden Touristen und Zweitwohnungsbesitzer über mehrere Tage durch Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr aufgefordert worden, die Insel zu verlassen. Über mehrere Monate wurde der Fähranleger am [[Norddeicher Hafen]] von Kräften des Ordnungsamtes des Landkreis Aurich kontrolliert. Später wurde eine Einigung mit der [[Reederei Frisia]] getroffen, wonach private Sicherheitskräfte die Einhaltung des touristischen Transports kontrollierten und bei Bedarf die Behörden hinzuziehen. | ||
Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf ein "umfassendes Kontaktverbot". Beim Zusammentreffen im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons wurden geschlossen. Kernpunkt des Kontaktverbotes war, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Für die Stadt Norden, die hochgradig vom Fremdenverkehr abhängig ist und eine Vielzahl an Gastronomie- sowie Hotelbetriebe aufweist, war diese Schließung ein schwerer Schlag. Viele Beschäftigte verloren in Arbeit oder mussten in Kurzarbeit gehen. Auch Schulen und Kindergärten wurden geschlossen und waren nur noch für Kinder von Eltern in sogenannten "systemrelevanten Berufen" zugänglich. Hierunter wurden solche Berufe zusammengefasst, die von herausragender Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung waren, wie beispielsweise medizinisches Personal oder Polizeibeamte. Die Stadt Norden setzte die Monatsbeiträg für die städtischen Kindergärten für den Monat April aus. | Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf ein "umfassendes Kontaktverbot". Beim Zusammentreffen im öffentlichen Raum sollte ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons wurden geschlossen. Kernpunkt des Kontaktverbotes war, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet ist. Für die Stadt Norden, die hochgradig vom Fremdenverkehr abhängig ist und eine Vielzahl an Gastronomie- sowie Hotelbetriebe aufweist, war diese Schließung ein schwerer Schlag. Viele Beschäftigte verloren in Arbeit oder mussten in Kurzarbeit gehen. Auch Schulen und Kindergärten wurden geschlossen und waren nur noch für Kinder von Eltern in sogenannten "systemrelevanten Berufen" zugänglich. Hierunter wurden solche Berufe zusammengefasst, die von herausragender Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung waren, wie beispielsweise medizinisches Personal oder Polizeibeamte. Die Stadt Norden setzte die Monatsbeiträg für die städtischen Kindergärten für den Monat April aus. | ||
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Nachdem die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina die geltenden Beschlüsse als nicht ausreichend kritisiert hatte, einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer am 28. Oktober auf einen "Lockdown light", der am 2. November in Kraft trat und mit Beschluss vom 25. November noch weiter verschärft wurde. Bürger wurden aufgefordert, soziale Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wurde auf kleine Gruppen beschränkt. Zahlreiche Einrichtungen wurden erneut geschlossen: Dazu gehörten Kultur-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe. Geöffnet blieben Schulen, Kindergärten und Groß- und Einzelhandelsbetriebe. Für die von Schließungen betroffenen Betriebe wurden zusätzliche wirtschaftliche Hilfen beschlossen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum wurde weiter ausgedehnt. | Nachdem die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina die geltenden Beschlüsse als nicht ausreichend kritisiert hatte, einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer am 28. Oktober auf einen "Lockdown light", der am 2. November in Kraft trat und mit Beschluss vom 25. November noch weiter verschärft wurde. Bürger wurden aufgefordert, soziale Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wurde auf kleine Gruppen beschränkt. Zahlreiche Einrichtungen wurden erneut geschlossen: Dazu gehörten Kultur-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe. Geöffnet blieben Schulen, Kindergärten und Groß- und Einzelhandelsbetriebe. Für die von Schließungen betroffenen Betriebe wurden zusätzliche wirtschaftliche Hilfen beschlossen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum wurde weiter ausgedehnt. | ||
Während auf Norderney bereits ab Ende Juni die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes ("Maske") galt, wurde diese Pflicht für Norden erst ab dem 17. Oktober erlassen. Seitdem mussten im Bereich der innerstädtischen [[Osterstraße]] und auf dem gesamten [[Neuer Weg|Neuen Weg]] ein solcher Schutz getragen werden. Weiterhin galt dies auch für den Wochenmarkt. Die Stadt Norden hängte zunächst unscheinbare DIN A4-Zettel aus, die auf die Maskenpflicht hinweisen sollten. Diese wurden jedoch regelmäßig von Dritten abgerissen, sodass ab November metallerne, Verkehrsschildern ähnliche Hinweistafeln angebracht wurden. | |||
Die einschränkenden Maßnahmen führten dazu, dass sich einige Norder Bürger ab Ende November fortwährend jeden Freitag auf dem [[Arp-Schnitger-Platz]] zu einer sogenannten "Mahnwache" versammelten. Die Versammlung wurde von der zuständigen Versammlunsgbehörde (Stadt Norden) erlaubt, da das Versammlungsrecht eines der höchsten Grundrechte unseres Staates ist. Die erste Mahnwache wurde von der [[Polizei Norden|Norder Polizei]] begleitet, da man im Hinblick auf die sogenannten "Querdenker"-Demonstrationen massive Verstöße gegen die geltenden Einschränkungen befürchtete. Tatsächlich kam es bereits bei der zweiten Mahnwache zu massiven Verstößen gegen Abstandsregelungen, sodass die Mahnwache seitdem immer von der Polizei begleitet werden musste. Tatsächliche Außenwirkung entfalteten die Mahnwache nie, die Teilnehmenden, deren Zahl nie die 40 überstieg, standen lediglich mit einigen Lichtern beisammen und unterhielten sich. Auf Außenstehende mag dies wie ein normales "Kaffeekränzchen" unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit gewirkt haben. | Die einschränkenden Maßnahmen führten dazu, dass sich einige Norder Bürger ab Ende November fortwährend jeden Freitag auf dem [[Arp-Schnitger-Platz]] zu einer sogenannten "Mahnwache" versammelten. Die Versammlung wurde von der zuständigen Versammlunsgbehörde (Stadt Norden) erlaubt, da das Versammlungsrecht eines der höchsten Grundrechte unseres Staates ist. Die erste Mahnwache wurde von der [[Polizei Norden|Norder Polizei]] begleitet, da man im Hinblick auf die sogenannten "Querdenker"-Demonstrationen massive Verstöße gegen die geltenden Einschränkungen befürchtete. Tatsächlich kam es bereits bei der zweiten Mahnwache zu massiven Verstößen gegen Abstandsregelungen, sodass die Mahnwache seitdem immer von der Polizei begleitet werden musste. Tatsächliche Außenwirkung entfalteten die Mahnwache nie, die Teilnehmenden, deren Zahl nie die 40 überstieg, standen lediglich mit einigen Lichtern beisammen und unterhielten sich. Auf Außenstehende mag dies wie ein normales "Kaffeekränzchen" unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit gewirkt haben. | ||
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Am 10. Februar 2021 beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs von Bund und Ländern, sich bei Öffnungsschritten im Rahmen des zweiten Lockdowns an einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den Ländern zu orientieren. Am 3. März 2021 wurde der Wert auf eine Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgelegt. Gleichzeitig beschloss man, verstärkt Schnelltests zur Verfügung zu stellen. | Am 10. Februar 2021 beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs von Bund und Ländern, sich bei Öffnungsschritten im Rahmen des zweiten Lockdowns an einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den Ländern zu orientieren. Am 3. März 2021 wurde der Wert auf eine Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgelegt. Gleichzeitig beschloss man, verstärkt Schnelltests zur Verfügung zu stellen. | ||
Ab Montag, den 15. März wurde das Rathaus wieder für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet, wobei auch hier weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes galt. Bereits am 9. März wurde die [[Stadtbibliothek]] wieder geöffnet. Die angemeldeten Osterfeuer durften im Landkreis nur im engsten Familienkreis stattfinden. Allein in Norden gab es 2021 etwa 150 (angemeldete) Osterfeuer. | |||
Anfang April bewarb sich Norden für ein Modellprojekt des Landes Niedersachsen, wonach der Einzelhandel unter bestimmten Voraussetzungen wieder hätte öffnen können. Innerhalb kürzester Zeit erarbeitete die Stadt ein Konzept und legte dies dem Land vor. Neben Aurich, Emden und weiteren, ausgewählten Städten hätte der Einzelhandel wieder öffnen können, doch schon am 12. April wurde der Start dieses Modellprojektes verschoben, da von Seiten der Bundesregierung keine klaren Zeichen kamen, ob nicht doch wieder ein "harter", vollumfänglicher Lockdown folgen wird, der das gesamte Konzept zunichte machen könnte. Die Planungsmöglichkeiten für die Einzelhändler war nicht gegeben, die Unsicherheit zu groß, sodass man sich letztlich zu einer Absage entschloss. Auch weitere Städte taten es Norden gleich und sagten ihre Teilnahme am Modellprojekt ab. | |||
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