Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:


==Polizeiordnung von 1535 (Instituta Nordana)==
==Polizeiordnung von 1535 (Instituta Nordana)==
Als erste bekannte Polizeiordnung Nordens gilt die von [[Enno II. Cirksena]] erlassene "Instituta Nordana". In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als Stadt charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom Amt Norden auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den [[Polizei Norden|polizeilichen Aufgaben]] betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Diese Polizeiordnung wird auch als "Stadtordnung" bezeichnet, was in der früheren Ausgestaltung des Begriffs "Polizei" begründet liegt (siehe oben).
Als erste bekannte Polizeiordnung Nordens gilt die von [[Enno II. Cirksena]] erlassene "Instituta Nordana". In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als Stadt im Stile einer Verfassung charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom Amt Norden auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den [[Polizei Norden|polizeilichen Aufgaben]] betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Diese Polizeiordnung wird auch als "Stadtordnung" bezeichnet, was in der früheren Ausgestaltung des Begriffs "Polizei" begründet liegt (siehe oben).


==Polizeiordnung von 1545==
==Polizeiordnung von 1545==