Polizeiordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Laufe der Jahrhunderte wurden für die Stadt Norden mehrere Polizeiordnungen erlassen. | Im Laufe der Jahrhunderte wurden für die Stadt Norden mehrere Polizeiordnungen erlassen. | ||
==Polizeiordnung von 1535== | ==Polizeiordnung von 1535 (Instituta Nordana)== | ||
Als erste bekannte Polizeiordnung Nordens gilt die von [[Enno II. Cirksena]] erlassene "Instituta Nordana". In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als Stadt charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom Amt Norden auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den [[Polizei Norden|polizeilichen Aufgaben]] betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Diese Polizeiordnung wird auch als "Stadtordnung" bezeichnet. | Als erste bekannte Polizeiordnung Nordens gilt die von [[Enno II. Cirksena]] erlassene "Instituta Nordana". In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als Stadt charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom Amt Norden auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den [[Polizei Norden|polizeilichen Aufgaben]] betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Diese Polizeiordnung wird auch als "Stadtordnung" bezeichnet, was in der früheren Ausgestaltung des Begriffs "Polizei" begründet liegt (siehe oben). | ||
==Polizeiordnung von 1545== | ==Polizeiordnung von 1545== | ||