Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
Im Laufe der Jahrhunderte wurden für die Stadt Norden mehrere Polizeiordnungen erlassen.
Im Laufe der Jahrhunderte wurden für die Stadt Norden mehrere Polizeiordnungen erlassen.


==Polizeiordnung von 1535==
==Polizeiordnung von 1535 (Instituta Nordana)==
Als erste bekannte Polizeiordnung Nordens gilt die von [[Enno II. Cirksena]] erlassene "Instituta Nordana". In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als Stadt charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom Amt Norden auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den [[Polizei Norden|polizeilichen Aufgaben]] betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Diese Polizeiordnung wird auch als "Stadtordnung" bezeichnet.
Als erste bekannte Polizeiordnung Nordens gilt die von [[Enno II. Cirksena]] erlassene "Instituta Nordana". In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als Stadt charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom Amt Norden auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den [[Polizei Norden|polizeilichen Aufgaben]] betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Diese Polizeiordnung wird auch als "Stadtordnung" bezeichnet, was in der früheren Ausgestaltung des Begriffs "Polizei" begründet liegt (siehe oben).


==Polizeiordnung von 1545==
==Polizeiordnung von 1545==