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Mit dieser "Pastorentradition" brach Johann Heinrich Lubnius, als er 1769 mit [[Justus Friedrich Steinbömer (1777)|Justus Friedrich Steinbömer]], ebenfalls Pastorensohn, die Rauchtabakfabrik [[Steinbömer & Lubinus]] gründete. Zuvor absolvierte er von 1755 bis 1760 eine Lehre als Apotheker, wo er spezielle Kenntnisse über Tabak erwarb.<ref name=":0" /> Anders als heute wurde Tabak damals noch eine heilende Wirkung zugeschrieben.
Mit dieser "Pastorentradition" brach Johann Heinrich Lubnius, als er 1769 mit [[Justus Friedrich Steinbömer (1777)|Justus Friedrich Steinbömer]], ebenfalls Pastorensohn, die Rauchtabakfabrik [[Steinbömer & Lubinus]] gründete. Zuvor absolvierte er von 1755 bis 1760 eine Lehre als Apotheker, wo er spezielle Kenntnisse über Tabak erwarb.<ref name=":0" /> Anders als heute wurde Tabak damals noch eine heilende Wirkung zugeschrieben.


Begünstigt wurde die Firmengründung vor allem durch die auf Wirtschaftsförderung und Bevölkerungsvermehrung ausgerichtete Politik des preußischen Königs Friedrich dem Großen. Ostfriesland gehörte seit 1744 zum Königreich Preußen. Die Region war frei von dem preußischen Tabakmonopol, zudem verfügte Norden seit dem 14. Jahrhundert über einen [[Norder Hafen|florierenden Seehafen]]. Auch der [[Magistrat]] sprach sich für die Ansiedlung einer Tabakfabrik in der Stadt, da Tabak zumeist aus den Niederlanden importiert werden musste. Während Lubinus die kaufmännischen Geschicke leitete, konzentrierte sich Steinbömer auf den Bereich der Produktion. 1770 erwarben beide das Norder Bürgerrecht.<ref name=":0" /> Nach heutigen Maßstäben mag es ungewöhnlich klingen, dass ein gebürtiger Norder sich diese Rechte erst erwerben muss, wo es heute doch selbstverständlich ist. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein war aber nicht jeder automatisch von Geburt an "Bürger". Vielmehr war dieser Status ein Privileg, das an gewisse Voraussetzungen gebunden war. Wichtigstes Kriterium waren das Vorhandensein von Hausbesitz und Eigentum in der Stadt.
Begünstigt wurde die Firmengründung vor allem durch die auf Wirtschaftsförderung und Bevölkerungsvermehrung ausgerichtete Politik des preußischen Königs Friedrich dem Großen. Ostfriesland gehörte seit 1744 zum Königreich Preußen. Die Region war frei von dem preußischen Tabakmonopol, zudem verfügte Norden seit dem 14. Jahrhundert über einen [[Norder Hafen|florierenden Seehafen]]. Auch der [[Magistrat]] sprach sich für die Ansiedlung einer Tabakfabrik in der Stadt, da Tabak zumeist aus den Niederlanden importiert werden musste. Während Lubinus die kaufmännischen Geschicke leitete, konzentrierte sich Steinbömer auf den Bereich der Produktion. 1770 erwarben beide das [[Bürgerrecht|Norder Bürgerrecht]].<ref name=":0" /> Nach heutigen Maßstäben mag es ungewöhnlich klingen, dass ein gebürtiger Norder sich diese Rechte erst erwerben muss, wo es heute doch selbstverständlich ist. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein war aber nicht jeder automatisch von Geburt an "Bürger". Vielmehr war dieser Status ein Privileg, das an gewisse Voraussetzungen gebunden war. Wichtigstes Kriterium waren das Vorhandensein von Hausbesitz und Eigentum in der Stadt.


Lubinus bekleidete neben seiner Unternehmenstätigkeit zahlreiche öffentliche Ehrenämter der Stadt und wurde 1793 sogar [[Theelacht|Theelachter]]. Er verwaltete die Ekeler und die Linteler Theele. Seine und seiner Nachkommen Zugehörigkeit zur Theelacht war dadurch möglich, dass seine Großmutter, die Pastorenfrau in Arle, Swaantje geb. Warntjes (1686- 1747), einem Theelbauerngeschlecht in der Hagermarsch entstammte.<ref name=":0" />
Lubinus bekleidete neben seiner Unternehmenstätigkeit zahlreiche öffentliche Ehrenämter der Stadt und wurde 1793 sogar [[Theelacht|Theelachter]]. Er verwaltete die Ekeler und die Linteler Theele. Seine und seiner Nachkommen Zugehörigkeit zur Theelacht war dadurch möglich, dass seine Großmutter, die Pastorenfrau in Arle, Swaantje geb. Warntjes (1686- 1747), einem Theelbauerngeschlecht in der Hagermarsch entstammte.<ref name=":0" />