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Ins Amt des Priesters folgte [[Michael Klümper]], der von 1717 bis 1727 amtierte. Auch er hielt die Gottesdienste im Schweteringschen Hause in Lütetsburg ab, doch die [[Weihnachtsflut|Weihnachtsflut 1717]] verhinderte, dass die Gläubigen zu ihm kommen konnten. Das Wasser überflutete weite Teile von Norden und Lütetsburg und schnitt beide Orte voneinander ab. Das als Gotteshaus genutzte Wohnhaus wurde ebenfalls durch die Fluten zerstört. So saß Klümper mehrere Tage in Lütetsburg fest, stets in der Hoffnung, es werde jemand mit dem Schiff kommen, um ihn zu holen.
Ins Amt des Priesters folgte [[Michael Klümper]], der von 1717 bis 1727 amtierte. Auch er hielt die Gottesdienste im Schweteringschen Hause in Lütetsburg ab, doch die [[Weihnachtsflut|Weihnachtsflut 1717]] verhinderte, dass die Gläubigen zu ihm kommen konnten. Das Wasser überflutete weite Teile von Norden und Lütetsburg und schnitt beide Orte voneinander ab. Das als Gotteshaus genutzte Wohnhaus wurde ebenfalls durch die Fluten zerstört. So saß Klümper mehrere Tage in Lütetsburg fest, stets in der Hoffnung, es werde jemand mit dem Schiff kommen, um ihn zu holen.
[[Datei:Ludgerusgemeinde Erlaubnis Gottesdienst 01101777 01.JPG|mini|268x268px|Erlaubnis zum Abhalten des Gottesdienstes von 1777.]]
[[Datei:Ludgerusgemeinde Erlaubnis Gottesdienst 01101777 01.JPG|mini|268x268px|Erlaubnis zum Abhalten des Gottesdienstes von 1777.]]
Nach dem Rückgang der Fluten ging Klümper nach Norden und richtete ein Gesuch an den [[Magistrat|Norder Magistrat]], zu dieser Zeit besetzt durch [[Johann Laurenz Palms|Dr Johann Laurenz Palms]] und [[Engelbert Kettler (1683)|Dr. Engelbert Kettler]], sowie an den [[Stadtrat]]. Klümper konnte erreichen, dass ihm am 3. Mai 1718 eine vorläufige Erlaubnis zum Abhalten eines ungestörten Gottesdienstes im Hause des Ratsherren und späteren Bürgermeisters [[Ludovicus Wenckebach]] in der [[Große Neustraße|Großen Neustraße]]. Diese Erlaubnis würde mehrere Male um jeweils drei Jahre verlängert. Noch mindestens am 1. Oktober 1777 wurde die Erlaubnis planmäßig verlängert.
Nach dem Rückgang der Fluten ging Klümper nach Norden und richtete ein Gesuch an den [[Magistrat|Norder Magistrat]], zu dieser Zeit besetzt durch [[Johann Laurenz Palms|Dr. Johann Laurenz Palms]] und [[Engelbert Kettler (1683)|Dr. Engelbert Kettler]], sowie an den [[Stadtrat]]. Klümper konnte erreichen, dass ihm am 3. Mai 1718 eine vorläufige Erlaubnis zum Abhalten eines ungestörten Gottesdienstes im Hause des Ratsherren und späteren Bürgermeisters [[Ludovicus Wenckebach]] in der [[Große Neustraße|Großen Neustraße]]. Diese Erlaubnis würde mehrere Male um jeweils drei Jahre verlängert. Noch mindestens am 1. Oktober 1777 wurde die Erlaubnis planmäßig verlängert.


Um auch die Gemeinde Lütetsburg nicht vollends zu verlieren, plante Klümper den Bau einer kleinen Kapelle in Lütetsburg, die bis in die 1790er Jahre existierte. In Norden gelang es ihm dank Unterstützung des Bischofs von Münster, Spenden und guter Beziehungen zu niederländischen Katholiken, in der [[Sielstraße]] 364 (später Nr. 55/56) ein Grundstück mit Haus zu erwerben. Dieses baute er zu einer "Missionsstation" um. Norden hatte damit erstmals seit gut 200 Jahren wieder ein eigenes, katholisches Gotteshaus.
Um auch die Gemeinde Lütetsburg nicht vollends zu verlieren, plante Klümper den Bau einer kleinen Kapelle in Lütetsburg, die bis in die 1790er Jahre existierte. In Norden gelang es ihm dank Unterstützung des Bischofs von Münster, Spenden und guter Beziehungen zu niederländischen Katholiken, in der [[Sielstraße]] 364 (später Nr. 55/56) ein Grundstück mit Haus zu erwerben. Dieses baute er zu einer "Missionsstation" um. Norden hatte damit erstmals seit gut 200 Jahren wieder ein eigenes, katholisches Gotteshaus.