Sägemühle Tidofeld: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Saegemuehle Tidofeld Beispiel.jpg|links|mini|369x369px|Etwa so könnte die Sägemühle Tidofeld ausgesehen haben (hier: Mühle „Ebbecke“ in Mockrehna-Audenhain).]] | [[Datei:Saegemuehle Tidofeld Beispiel.jpg|links|mini|369x369px|Etwa so könnte die Sägemühle Tidofeld ausgesehen haben (hier: Mühle „Ebbecke“ in Mockrehna-Audenhain).]] | ||
Im Jahr 1717 wurde eine '''Sägemühle''' in [[Tidofeld]] durch die Herren von Lütetsburg, den Innhausen und Knyphausen auf dem Gelände der geschliffenen (zerstörten) [[Schloss Tidofeld|Burg Tidofeld]] erbaut. Sie wurde 1919 abgebrochen, der Straßennamen [[An der Sägemühle]] erinnert jedoch bis heute an sie. | Im Jahr 1717 wurde eine '''Sägemühle''' in [[Tidofeld]] durch die Herren von Lütetsburg, den Innhausen und Knyphausen auf dem Gelände der geschliffenen (zerstörten) [[Schloss Tidofeld|Burg Tidofeld]] erbaut. Sie wurde 1919 abgebrochen, der Straßennamen [[An der Sägemühle]] erinnert jedoch bis heute an sie. | ||
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Noch in der Neuzeit war es verboten, ohne Genehmigung des obersten Landesherren Mühlen zu unterrichten bzw. zu betreiben. So kam es, dass die Innhausen und Knyphausen in einen Rechtsstreit mit den [[Cirksena|Cirksenas]] gerieten, da sie 1717 begannen, in Tidofeld - damals noch Teil der Gemeinde Lütetsburg - eine Sägemühle zu errichten. Die landesherrliche Kanzlei untersagte ihnen den Weiterbau. Möglicherweise war man irrig in der Annahme, dies sei ohne Zustimmung des Grafen möglich, da man an der Örtlichkeit bereits eine Roggen- und Peldemühle betrieb. Als "Pelden" bezeichnet man den Vorgang des Schälens von Roggen oder Gerste. Die zu Inn- und Knyphausen ließen den Prozess daraufhin an das von der Landesherrschaft relativ unabhängige Hofgericht verweisen, wo die Sache jedoch versandete.<ref name=":0">Schreiber, Gretje (2012): Mühlengeschichten in und um Norden, Manuskript</ref> Später kam es offenkundig zu einer Einigung. | Noch in der Neuzeit war es verboten, ohne Genehmigung des obersten Landesherren Mühlen zu unterrichten bzw. zu betreiben. So kam es, dass die Innhausen und Knyphausen in einen Rechtsstreit mit den [[Cirksena|Cirksenas]] gerieten, da sie 1717 begannen, in Tidofeld - damals noch Teil der Gemeinde Lütetsburg - eine Sägemühle zu errichten. Die landesherrliche Kanzlei untersagte ihnen den Weiterbau. Möglicherweise war man irrig in der Annahme, dies sei ohne Zustimmung des Grafen möglich, da man an der Örtlichkeit bereits eine Roggen- und Peldemühle betrieb. Als "Pelden" bezeichnet man den Vorgang des Schälens von Roggen oder Gerste. Die zu Inn- und Knyphausen ließen den Prozess daraufhin an das von der Landesherrschaft relativ unabhängige Hofgericht verweisen, wo die Sache jedoch versandete.<ref name=":0">Schreiber, Gretje (2012): Mühlengeschichten in und um Norden, Manuskript</ref> Später kam es offenkundig zu einer Einigung. | ||