Westermarscher 2. Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''2. Westermarscher Rott''' war das zweite [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Alternative Bezeichnungen waren "Westermarscher 2. Rott" (1719, 1672, 1650, 1634) und "Westermarsch, das ander Rott" (1618).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_I.pdf Beschreibung von Westermarsch I] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage ist nicht bekannt. | Das '''2. Westermarscher Rott''' war das zweite [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Alternative Bezeichnungen waren "Westermarscher 2. Rott" (1719, 1672, 1650, 1634) und "Westermarsch, das ander Rott" (1618) sowie "Reindt Siebens Rott" bzw. "Reyndt Siebens Rott" (1770).<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_I.pdf Beschreibung von Westermarsch I] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Die genaue Lage ist nicht bekannt. | ||
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | ||
Aus Verwaltungsakten aus dem Jahr 1770 geht hervor, dass die Bewohner dieses Rotts, deren Kinder an der [[Alte Altendeichsschule|damaligen Altendeichsschule]] verpflichtet waren, zwei Gulden und einen Stüber an Schulgeld zahlen mussten.<ref>StAA, Rep. 139, 867</ref> | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||