Westermarscher 7. Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''7. Westermarscher Rott''' war das siebte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das dritte Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]] | Das '''7. Westermarscher Rott''' (auch: ''Neudeicher Rott'') war das siebte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das dritte [[Rott]] der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]].<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Das Rott befindet sich im nördlichen Teil des Ortes und existiert nachweislich seit mindestens 1634.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> | ||
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit | Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit dazugehörigen Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze zwischen den beiden Orten bzw. Stadtteilen. | ||
Der [[Neudeicher Weg]] hat seinen Namen von diesem Rott erhalten. | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||