Westermarscher 8. Rott: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''8. Westermarscher Rott''' war das achte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das vierte Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]]. Eine alternative Bezeichnung ist "Itzendorfer Rott".<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Das Rott befand sich im östlichen Teil des Ortes.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> Der Name geht auf das historische [[Itzendorf]] zurück. | Das '''8. Westermarscher Rott''' war das achte [[Rotteinteilung der Westermarsch|Rott der Westermarsch]]. Zugleich war es das vierte Rott der einst selbstständigen Gemeinde [[Westermarsch II]]. Eine alternative Bezeichnung ist "Itzendorfer Rott".<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Westermarsch_II.pdf Beschreibung von Westermarsch II] in der historischen Ortsdatenbank der Ostfriesischen Landschaft</ref> Das Rott befand sich im östlichen Teil des Ortes.<ref>Preußische Grundkarte von ca. 1895 (Erste Landesaufnahme)</ref> Der Name geht auf das historische [[Itzendorf]] zurück. Urkundlich erfasst sind "Idtzendorf" (1600), "Idtschendorp" (1602), "Itzgedorper das Achte Rott" (1618), "Itzkendorper Rodtt" (1634 / 1645) und "Itzendörffer Rott" (1650). Seit 1825 wird es mit heutiger Schreibweise amtlich erfasst.<ref>[https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamensammlung?state=item:62248 Schreiber, Gretje (2011): Historische Flurnamensammlung] der Ostfriesischen Landschaft</ref> | ||
Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis | Die alte Rotteinteilung entspricht den heutigen Grenzen zwischen den beiden Westermarscher Stadtteilen. Das erste bis vierte Rott bildete [[Westermarsch I]], das fünfte bis neunte Rott [[Westermarsch II]]. Zu jedem Rott gehörte eine bestimmte Anzahl an Bauern mit ihren Ländereien. Dies erklärt die diffus wirkende Grenze. | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||