Udo-Focken-Deich: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Deich ging von Norden über [[Leegemoor]] nach [[Nadörst]] und von hier aus weiter nach Osteel und Marienhafe. Er war "seit undencklichen Jahren eine öffentliche Landstrasse" und wurde auch als Postweg genutzt. In [[Süderneuland II]] verlief er weitestgehend auf den bis heute erhaltenen Straßenzügen [[Zum Hirtenhaus]], [[Zinngießerstraße]] und [[Leegemoorweg]]. Südlich der [[Wurzeldeicher Straße]] ist der alte Deichverlauf noch heute im Landschaftsbild zu erkennen. Auch die Ortschaft [[Altendeich]] an der [[Bundesstraße]] erinnert noch an den Deich. | Der Deich ging von Norden über [[Leegemoor]] nach [[Nadörst]] und von hier aus weiter nach Osteel und Marienhafe. Er war "seit undencklichen Jahren eine öffentliche Landstrasse" und wurde auch als Postweg genutzt. In [[Süderneuland II]] verlief er weitestgehend auf den bis heute erhaltenen Straßenzügen [[Zum Hirtenhaus]], [[Zinngießerstraße]] und [[Leegemoorweg]]. Südlich der [[Wurzeldeicher Straße]] ist der alte Deichverlauf noch heute im Landschaftsbild zu erkennen. Auch die Ortschaft [[Altendeich]] an der [[Bundesstraße]] erinnert noch an den Deich. | ||
Bis heute stellt der Deichabschnitt in Leegemoor die Grenze zwischen [[Süderneuland I]] und II dar. Teilweise bildete er auch die Grenze zwischen den beiden Gemeinweiden der [[Altenbürgerlande]] und der [[ | Bis heute stellt der Deichabschnitt in Leegemoor die Grenze zwischen [[Süderneuland I]] und II dar. Teilweise bildete er auch die Grenze zwischen den beiden Gemeinweiden der [[Altenbürgerlande]] und der [[Leegemoorgesellschaft]]. Vor der Eindeichung [[Süderneuland|Süderneulands]] weideten die Pferde der Leegemoorgesellschaft auf dem alten Deich und dem Außendeichsland. Daran erinnert noch der Flurname "Pferd-Teich vom Lehemohr". | ||
Der Deich war in vier Abschnitte unterteilt, die an das [[Gasthaus]] in Norden, die Leegemoorgesellschaft und an zwei Privatpersonen verteilt wurden. Diese Gruppe konnte die Deichlande bewirtschaften, war jedoch verpflichtet, den Deich zu unterhalten (vgl. [[Spatenrecht]]). | Der Deich war in vier Abschnitte unterteilt, die an das [[Gasthaus]] in Norden, die Leegemoorgesellschaft und an zwei Privatpersonen verteilt wurden. Diese Gruppe konnte die Deichlande bewirtschaften, war jedoch verpflichtet, den Deich zu unterhalten (vgl. [[Spatenrecht]]). | ||