Entwässerungsverband Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Entwässerungsverband Norden''' ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Entwässerung in ihrem Zuständigkeitsbereich, der sich im Wesentlichen auf das Stadtgebiet erstreckt. Die Entwässerung des tiefgelegenen [[Norderland|Norderlandes]] bzw. Ostfrieslands macht eine Bewohnbarkeit dieser Region erst möglich. Hierzu unterhält der Entwässerungsverband ein über Jahrhunderte entstandenes [[:Kategorie:Gewässer im Stadtgebiet|Netz aus Entwässerungsgräben]] und Sielen mit einer Gesamtlänge von gut 300 Kilometern. Die Finanzierung erfolgt weitestgehend aus Beiträgen der im Verbandsgebiet wohnenden Einwohner. | Der '''Entwässerungsverband Norden''' ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig für die Entwässerung in ihrem Zuständigkeitsbereich, der sich im Wesentlichen auf das Stadtgebiet erstreckt. Die Entwässerung des tiefgelegenen [[Norderland|Norderlandes]] bzw. Ostfrieslands macht eine Bewohnbarkeit dieser Region erst möglich. Hierzu unterhält der Entwässerungsverband ein über Jahrhunderte entstandenes [[:Kategorie:Gewässer im Stadtgebiet|Netz aus Entwässerungsgräben]] und Sielen mit einer Gesamtlänge von gut 300 Kilometern. Die Finanzierung erfolgt weitestgehend aus Beiträgen der im Verbandsgebiet wohnenden Einwohner. | ||
Zuständig ist der Entwässerungsverband hierbei vor allem für die sogenannten "Gewässer 2. Ordnung", während die Gewässer 1. und 3. Ordnung vom Eigentümer unterhalten werden müssen. Gewässer 2. Ordnung sind in der Regel [[Schloot|Zugschloote]] und sonstige Gräben, die für die Entwässerung des Verbandsgebietes von hoher Bedeutung sind. Wichtige und große Gewässer wie das [[Norder Tief]] oder das [[Langhauser Tief]] zählen hierzu. | |||
Maßgeblich an der Gründung des Entwässerungsverbandes beteiligt war [[Popke Fegter]], der auch erster [[Obersielrichter]] des Verbandes wurde und bis 1937 im Amt blieb. | Maßgeblich an der Gründung des Entwässerungsverbandes beteiligt war [[Popke Fegter]], der auch erster [[Obersielrichter]] des Verbandes wurde und bis 1937 im Amt blieb. | ||