Polizeiordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Zweck der Polizeiordnungen war stets die öffentliche Ordnung des sozialen Lebens und der Wirtschaft. Sie waren in erster Linie Führungsinstrumente und Ausdruck der Konsolidierung der Staatsmacht und trugen somit zur Formung des Staatswesens bei. Selbst noch in der Phase des aufgeklärten Absolutismus erschienen sie als Gesetzesbefehl des Fürsten, der seinen Untertanen den Geist des Gehorsams empfahl. | Der Zweck der Polizeiordnungen war stets die öffentliche Ordnung des sozialen Lebens und der Wirtschaft. Sie waren in erster Linie Führungsinstrumente und Ausdruck der Konsolidierung der Staatsmacht und trugen somit zur Formung des Staatswesens bei. Selbst noch in der Phase des aufgeklärten Absolutismus erschienen sie als Gesetzesbefehl des Fürsten, der seinen Untertanen den Geist des Gehorsams empfahl. | ||
Im Laufe der Jahrhunderte wurden für die Stadt Norden mehrere | Im Laufe der Jahrhunderte wurden für die Stadt Norden mehrere Polizeiordnungen erlassen. | ||
==Polizeiordnung von 1535== | ==Polizeiordnung von 1535== | ||