Anna von Oldenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Anna wurde als Tochter des Grafen Johann V. von Oldenburg und Anne von Anhalt-Zerbst in Oldenburg geboren. Als Jugendliche wurde sie am Hofe des Kurfürsten von Brandenburg in Cölln erzogen und heiratete am 6. März 1530 den Grafen von Ostfriesland, [[Enno. II. Cirksena]]. Enno starb etwa 10 Jahre später, sodass Anna fortan die Regierungsgeschäfte übernahm, da ihre Söhne noch nicht mündig waren. Wichtigster Berater und Vertrauter war in allen Belangen ihr Bruder, Graf Christoph von Oldenburg. | Anna wurde als Tochter des Grafen Johann V. von Oldenburg und Anne von Anhalt-Zerbst in Oldenburg geboren. Als Jugendliche wurde sie am Hofe des Kurfürsten von Brandenburg in Cölln erzogen und heiratete am 6. März 1530 den Grafen von Ostfriesland, [[Enno. II. Cirksena]]. Enno starb etwa 10 Jahre später, sodass Anna fortan die Regierungsgeschäfte übernahm, da ihre Söhne noch nicht mündig waren. Wichtigster Berater und Vertrauter war in allen Belangen ihr Bruder, Graf Christoph von Oldenburg. | ||
Wichtige Ereignisse in ihrer Regierungszeit waren die Konflikte durch die auch in Ostfriesland aufkommende Reformation. Hier strebte sie einen Ausgleich in form einer friedlichen Koexistenz der Glaubensrichtungen an. Obgleich sie selbst auch den reformatorischen Bestrebungen anhang, setzte sie durch, dass Ostfriesland kein verpflichtendes Landesbekenntnis bekam. Bis heute gilt sie aufgrund ihrer religiösen Toleranz aus frühzeitige Verfechterin der Glaubensfreiheit. Allein auf Druck des Kaisers verbot sie 1549 der christlichen Gruppierung der Täufer den Aufenthalt in Ostfriesland. Eine für die weitere Entwicklung Ostfrieslands sehr gravierende politische Entscheidung fällte Gräfin Anna, als sie die Primogenitur abschaffte. Sie legte | Wichtige Ereignisse in ihrer Regierungszeit waren die Konflikte durch die auch in Ostfriesland aufkommende Reformation. Hier strebte sie einen Ausgleich in form einer friedlichen Koexistenz der Glaubensrichtungen an. Obgleich sie selbst auch den reformatorischen Bestrebungen anhang, setzte sie durch, dass Ostfriesland kein verpflichtendes Landesbekenntnis bekam. Bis heute gilt sie aufgrund ihrer religiösen Toleranz aus frühzeitige Verfechterin der Glaubensfreiheit. Allein auf Druck des Kaisers verbot sie 1549 der christlichen Gruppierung der Täufer den Aufenthalt in Ostfriesland. Eine für die weitere Entwicklung Ostfrieslands sehr gravierende politische Entscheidung fällte Gräfin Anna, als sie die Primogenitur abschaffte. Sie legte 1558 fest, dass die Regierung über das Herrschaftsterritorium nach ihrer Regentschaft von ihren drei Söhnen Edzard, Christoph und Johann gemeinsam ausgeführt werden sollte. Zur Erziehung ihrer Söhne holte sie sich den Gelehrten [[Wilhelm Gnapheus]] an den Hofe, der auch [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeister der Stadt]] wurde. | ||
Ein weiterer Höhepunkt ihrer Amtszeit war die friedliche Lösung eines Konfliktes mit dem Harlingerland. Nachdem [[Balthsar von Esens]] Anfang der 1530er bereits plündernd, mordend und brandschatzend durch Ostfriesland gezogen war, fiel dessen Nachfolger, Graf Johann II. von Rietberg, im Jahr 1556 erneut im [[Norderland]] ein und verbleibte sich einen Landstrich beim Accumer Tief in der heutigen Gemeinde Dornum ein. Anstatt einen bewaffneten Konflikt einzugehen, klagte Anna stattdessen vor dem Reichskammergericht und beim Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Johann, der sich auch anderweitig viele Feinde gemacht hatte, starb schließlich 1562 in Gefangenschaft des Reichskreises. | Ein weiterer Höhepunkt ihrer Amtszeit war die friedliche Lösung eines Konfliktes mit dem Harlingerland. Nachdem [[Balthsar von Esens]] Anfang der 1530er bereits plündernd, mordend und brandschatzend durch Ostfriesland gezogen war, fiel dessen Nachfolger, Graf Johann II. von Rietberg, im Jahr 1556 erneut im [[Norderland]] ein und verbleibte sich einen Landstrich beim Accumer Tief in der heutigen Gemeinde Dornum ein. Anstatt einen bewaffneten Konflikt einzugehen, klagte Anna stattdessen vor dem Reichskammergericht und beim Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Johann, der sich auch anderweitig viele Feinde gemacht hatte, starb schließlich 1562 in Gefangenschaft des Reichskreises. | ||