Polizei Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dem Tode des kinderlosen Fürst Carl Edzard im Jahr 1744 fiel Ostfriesland an Preußen. Die preußische Regierung begann schon ab 1735 mit der Einstellung von regulären Polizisten. In Berlin gab es 1742 sogar schon 18 Polizeibezirke. Davon waren Ostfriesland im Allgemeinen und Norden im Speziellen allerdings noch weit entfernt. Zwar ist bekannt, dass spätestens seit der französischen Besatzungszeit Wachthäuser in Norddeich (Fluthörn), Westermarsch I (Tromschlag) und Westermarsch II (Utlandshörn) bestanden, doch waren die Bediensteten mehr Zoll- bzw. Grenz- denn Polizeibeamte. | Mit dem Tode des kinderlosen Fürst Carl Edzard im Jahr 1744 fiel Ostfriesland an Preußen. Die preußische Regierung begann schon ab 1735 mit der Einstellung von regulären Polizisten. In Berlin gab es 1742 sogar schon 18 Polizeibezirke. Davon waren Ostfriesland im Allgemeinen und Norden im Speziellen allerdings noch weit entfernt. Zwar ist bekannt, dass spätestens seit der französischen Besatzungszeit Wachthäuser in Norddeich (Fluthörn), Westermarsch I (Tromschlag) und Westermarsch II (Utlandshörn) bestanden, doch waren die Bediensteten mehr Zoll- bzw. Grenz- denn Polizeibeamte. | ||
Nach dem Sieg über Napoleon fiel Ostfriesland an das Königreich Hannover, das nach dem Vorbild der französischen Landgendarmie mehrere sogenannte Landdragonerkorps aufstellte. Hierbei handelte es sich um berittene Einheiten, die aus den Reihen der Armee rekrutiert wurden und fortan die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten sollten. Ab 1838 wurde die Bezeichnung "Landgendarmerie" geläufig. Auch in Norden waren diese Landgendarmen zuständig, was sich auch nicht änderte, als Ostfriesland ab 1866 wieder preußisch wurde. Die Bezeichnung Gendarm bzw. "Schandarm" hat sich dennoch bis heute im Niederdeutschen als Bezeichnung für einen Polizisten erhalten. Lange Zeit scheint es hier eine Ko-Existenz zwischen der Landgendarmerie, die vorrangig für das dörfliche Norder Umland zuständig war und den städtischen Exekutivpersonen gegeben haben, die nur für Norden zuständig waren und dem Bürgermeister unterstanden. | Nach dem Sieg über Napoleon fiel Ostfriesland an das Königreich Hannover, das nach dem Vorbild der französischen Landgendarmie mehrere sogenannte Landdragonerkorps aufstellte. Hierbei handelte es sich um berittene Einheiten, die aus den Reihen der Armee rekrutiert wurden und fortan die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten sollten. Ab 1838 wurde die Bezeichnung "Landgendarmerie" geläufig. Auch in Norden waren diese Landgendarmen zuständig, was sich auch nicht änderte, als Ostfriesland ab 1866 wieder preußisch wurde. Die Bezeichnung Gendarm bzw. "Schandarm" hat sich dennoch bis heute im Niederdeutschen als Bezeichnung für einen Polizisten erhalten. Lange Zeit scheint es hier eine Ko-Existenz zwischen der Landgendarmerie, die vorrangig für das dörfliche Norder Umland zuständig war und den städtischen Exekutivpersonen gegeben haben, die nur für Norden zuständig waren und dem Bürgermeister unterstanden. Verantwortlich für kriminalpolizeiliche Untersuchungen war der vom Landesherren bestellte Drost in Aurich. | ||
Aus der hannoverschen Zeit existieren Berichte, dass sich die Polizei immer wieder mit "Dumme-Jungen-Streichen" und "Unnöselheiden" von Schülern zu tun hatte. Die "Übeltäter" mussten penibel verhört werden. Über die Ergebnisse, die minutiös protokolliert wurden, wurde dem Magistrat (Stadtrat) oder dem Bürgermeister berichtet. So meldet Polizeidiener Stünckel dem Magistrat im Jahr 1863, dass er auf dem Marktplatz mehrere Jungen erwischt hätte, die dort gesetzeswidrig um Geld spielten. Er verhaftete und verhörte sie im [[Altes Rathaus|(alten) Rathaus]], wo sie beteuerten, dass es sich nur um einen Scherz gehandelt habe. Die Jungen wurden "dringlich ermahnt" und ihnen für den Wiederholungsfall harte Strafen angedroht. | Aus der hannoverschen Zeit existieren Berichte, dass sich die Polizei immer wieder mit "Dumme-Jungen-Streichen" und "Unnöselheiden" von Schülern zu tun hatte. Die "Übeltäter" mussten penibel verhört werden. Über die Ergebnisse, die minutiös protokolliert wurden, wurde dem Magistrat (Stadtrat) oder dem Bürgermeister berichtet. So meldet Polizeidiener Stünckel dem Magistrat im Jahr 1863, dass er auf dem Marktplatz mehrere Jungen erwischt hätte, die dort gesetzeswidrig um Geld spielten. Er verhaftete und verhörte sie im [[Altes Rathaus|(alten) Rathaus]], wo sie beteuerten, dass es sich nur um einen Scherz gehandelt habe. Die Jungen wurden "dringlich ermahnt" und ihnen für den Wiederholungsfall harte Strafen angedroht. | ||
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===Weimarer Republik=== | ===Weimarer Republik=== | ||
Um 1920 bekamen Höger und Heinichen Unterstützung von den aus Bremen nach Norden beorderten Beamten Heinrich Limbach und Wessel Meyer. Die Uniform änderte sich in ihrem Aussehen und aus Pickelhaube und Säbel wurden Tschako und | Um 1920 bekamen Höger und Heinichen Unterstützung von den aus Bremen nach Norden beorderten Beamten Heinrich Limbach und Wessel Meyer. Die Uniform änderte sich in ihrem Aussehen und aus Pickelhaube und Säbel wurden Tschako und Pistole. Recht früh kam auch ein Schlagstock hinzu. | ||
Neben den klassischen Polizeiaufgaben lag es auch in der Zuständigkeit der Polizei, öffentliche Filmvorführungen auf die Einhaltung der Zensur zu prüfen. Kinobetreiber mussten laut Erlass des preußischen Innenministeriums alle Filme zur Begutachtung und Kontrolle an die Polizei melden und dem Magistrat eine entsprechende Liste vorlegen. Zudem hatte er schriftlich zu erklären, dass er im Besitz der vom Berliner Polizeipräsidium ausgestellten Zensurkarten ist. Zur Überprüfung wies der städtische Beamte [[Julius Albers]] die Polizei an, sämtliche Filmvorführungen persönlich zu inspizieren, was diese gewöhnlicherweise mit dem Vermerk "keine Unregelmäßigkeiten" dokumentierten. | Neben den klassischen Polizeiaufgaben lag es auch in der Zuständigkeit der Polizei, öffentliche Filmvorführungen auf die Einhaltung der Zensur zu prüfen. Kinobetreiber mussten laut Erlass des preußischen Innenministeriums alle Filme zur Begutachtung und Kontrolle an die Polizei melden und dem Magistrat eine entsprechende Liste vorlegen. Zudem hatte er schriftlich zu erklären, dass er im Besitz der vom Berliner Polizeipräsidium ausgestellten Zensurkarten ist. Zur Überprüfung wies der städtische Beamte [[Julius Albers]] die Polizei an, sämtliche Filmvorführungen persönlich zu inspizieren, was diese gewöhnlicherweise mit dem Vermerk "keine Unregelmäßigkeiten" dokumentierten. | ||
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* [https://www.dhpol.de/Einfuehrung_4.pdf Geschichte der Deutschen Polizei] abgerufen am 22. Februar 2021 | * [https://www.dhpol.de/Einfuehrung_4.pdf Geschichte der Deutschen Polizei] abgerufen am 22. Februar 2021 | ||
* Haddinga, Johann (2010): Die Polizei und ihre Geschichte(n), in: Heim und Herd vom 20. Oktober 2018, Beilage Ostfriesischer Kurier Nr. 10, S. 37-40 | * Haddinga, Johann (2010): Die Polizei und ihre Geschichte(n), in: Heim und Herd vom 20. Oktober 2018, Beilage Ostfriesischer Kurier Nr. 10, S. 37-40 | ||
* Hof- und Staats-Handbuch für das Königreich Hannover, Hannover, S. 545 | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||