Kloster Norden: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| Zeile 67: | Zeile 67: | ||
Die Bewohner vom [[Sandweg|Sand-]] vom [[Hollweg]], der [[Laukeriege]], der [[Mackeriege]] sowie der [[Mühlenlohne]] waren dem Kloster und nach dessen Auflösung seinem Rechtsnachfolger, dem Norder Amtmann, gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst verpflichtet.<ref>Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff.</ref> Das bedeutet, dass sie zwar keine Steuern zahlen mussten, dem Kloster bzw. dem Amtmann jedoch für handwerkliche oder andere körperliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen musste. | Die Bewohner vom [[Sandweg|Sand-]] vom [[Hollweg]], der [[Laukeriege]], der [[Mackeriege]] sowie der [[Mühlenlohne]] waren dem Kloster und nach dessen Auflösung seinem Rechtsnachfolger, dem Norder Amtmann, gegen das Privileg der Steuerfreiheit zum Handdienst verpflichtet.<ref>Schreiber, Gretje (1994): Frohn- und Hofdienste in Norden, in: Heim und Herd, Beilage Ostfriesischer Kurier 19. Februar 1994, S. 1 ff.</ref> Das bedeutet, dass sie zwar keine Steuern zahlen mussten, dem Kloster bzw. dem Amtmann jedoch für handwerkliche oder andere körperliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen musste. | ||
Die belesenen Dominikanermönche wurden allgemein wegen ihrer hohen Bildung geachtet und sollen gute Erzieher und Lehrer gewesen sein. | |||
== Nachwirkungen == | == Nachwirkungen == | ||