Zingelschule: Unterschied zwischen den Versionen
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1545 erließ Gräfin Anna [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1545|per Verordnung]] erstmalig eine allgemeine Schulpflicht. Die gräfliche Familie unterstützte den [[Armenverband Norden|Armenverband]] maßgeblich beim Unterhalt der Schule. Brennholz, Bücher, Papier und sonstige Unterrichtsmaterialien wurden mit Mitteln der Armenkasse aufgewandt.<ref name=":02">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 97f.</ref> | 1545 erließ Gräfin Anna [[Polizeiordnung#Polizeiordnung von 1545|per Verordnung]] erstmalig eine allgemeine Schulpflicht. Die gräfliche Familie unterstützte den [[Armenverband Norden|Armenverband]] maßgeblich beim Unterhalt der Schule. Brennholz, Bücher, Papier und sonstige Unterrichtsmaterialien wurden mit Mitteln der Armenkasse aufgewandt.<ref name=":02">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 97f.</ref> | ||
Die Gasthausschule bestand bis zuletzt in einem der verbliebenen Gebäude des Klosters.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31</ref> Seit der Reformation wurden die Schulmeister (nicht-akademische Lehrkräfte) von Diakonen und Predigern der [[Ludgerigemeinde Norden|lutherischen Kirchengemeinde]] vorgeschlagen. Jeden Morgen hatten die Schulmeister zudem eine morgendliche Gebetsstunde mit den Bewohnern des Armenhauses abzuhalten. Darüber hinaus mussten sie jeden Donnerstag in der Gasthauskapelle vorsingen und sonntags einen Bibeltext und dessen Auslegung verlesen. Doch damit nicht genug: Auch oblag es den Lehrkräften, Sonntagnachmittags alle Gasthauskinder zur [[Ludgerikirche]] zu führen und die Kinder während der Predigt zu beaufsichtigen und zur Ordnung zu ermahnen.<ref name=":1">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 96</ref> | Die Gasthausschule bestand bis zuletzt in einem der verbliebenen Gebäude des Klosters.<ref>Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 31</ref> Seit der Reformation wurden die [[Schulmeister]] (nicht-akademische Lehrkräfte) von Diakonen und Predigern der [[Ludgerigemeinde Norden|lutherischen Kirchengemeinde]] vorgeschlagen. Jeden Morgen hatten die Schulmeister zudem eine morgendliche Gebetsstunde mit den Bewohnern des Armenhauses abzuhalten. Darüber hinaus mussten sie jeden Donnerstag in der Gasthauskapelle vorsingen und sonntags einen Bibeltext und dessen Auslegung verlesen. Doch damit nicht genug: Auch oblag es den Lehrkräften, Sonntagnachmittags alle Gasthauskinder zur [[Ludgerikirche]] zu führen und die Kinder während der Predigt zu beaufsichtigen und zur Ordnung zu ermahnen.<ref name=":1">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 96</ref> | ||
Trotz all der Pflichten war das Gehalt des Gasthauslehrers außerordentlich schlecht.<ref name=":1" /> So ist es nicht verwunderlich, dass dieser zur Aufbesserung seines kargen Gehaltes weitere Schulkinder aufnahm, die eigentlich andere Schulen hätten besuchen müssen. Die Eltern dieser Schulkinder wurden durch ein niedrigeres Schulgeld an die Gasthausschule gelockt, worüber sich die Lehrer der anderen Schulen (zu Recht) beschwerten.<ref name=":02" /> 1865 wurden daraufhin auf Anordnung der kirchlichen Schulbehörde (''Consistorium'') 60 Kinder von der Gasthausschule in die [[Lutherische Klassenschule]] umgeschult.<ref name=":2">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 98</ref> | Trotz all der Pflichten war das Gehalt des Gasthauslehrers außerordentlich schlecht.<ref name=":1" /> So ist es nicht verwunderlich, dass dieser zur Aufbesserung seines kargen Gehaltes weitere Schulkinder aufnahm, die eigentlich andere Schulen hätten besuchen müssen. Die Eltern dieser Schulkinder wurden durch ein niedrigeres Schulgeld an die Gasthausschule gelockt, worüber sich die Lehrer der anderen Schulen (zu Recht) beschwerten.<ref name=":02" /> 1865 wurden daraufhin auf Anordnung der kirchlichen Schulbehörde (''Consistorium'') 60 Kinder von der Gasthausschule in die [[Lutherische Klassenschule]] umgeschult.<ref name=":2">Canzler, Gerhard (2005): Die Norder Schulen, Weener, S. 98</ref> | ||