Hof Buschhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Hof Buschhaus''' (auch "(Addinggaster) Buschhaus" oder "Buschplatz" bzw. "Buschplaats" genannt) ist ein bis heute weitestgehend originalgetreu erhaltener Bauernhof in [[Süderneuland I]]. Es befindet sich hinter der [[Wurzeldeich|alten Deichlinie]] von 1558 in der Straße [[Wurzeldeich (Straße)|Wurzeldeich]]. Der heutige Hof wird erstmalig 1750 erwähnt.<ref>StAA, Rep. 237, Bd. 1353, S. 299</ref> | Der '''Hof Buschhaus''' (auch "(Addinggaster) Buschhaus" oder "Buschplatz" bzw. "Buschplaats" genannt) ist ein bis heute weitestgehend originalgetreu erhaltener Bauernhof in [[Süderneuland I]]. Es befindet sich hinter der [[Wurzeldeich|alten Deichlinie]] von 1558 in der Straße [[Wurzeldeich (Straße)|Wurzeldeich]]. Der heutige Hof wird erstmalig 1750 erwähnt.<ref>StAA, Rep. 237, Bd. 1353, S. 299</ref> | ||
In der amtlichen Statistik des Königreichs Hannover wird der Hof gleichzeitig als Ortschaft innerhalb von Süderneuland I geführt. Im Jahr 1848 sollen hier sieben Personen gewohnt haben.<ref>Statistisches Handbuch für das Königreich Hannover von 1848</ref> | |||
Die Besitzer dieses Hofes sind seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar. In alten Zeiten war der Besitzer dieses Hofes zur Deichaufsicht verpflichtet und musste Sträucher (Büsche) zur Deichsicherung vorrätig haben.<ref>Schreiber, Gretje (2011): Die Höfe in Süderneuland, 2. Folge, in: Heim und Herd vom 2. April 2011, S. 20</ref> In früheren Jahren war es üblich, dass die Anlieger eines Deiches für dessen Unterhalt aufkommen mussten, erst später ging diese Aufgabe auf die [[Deichacht]] über. Konnte jemand seiner Deichsicherungspflichten nicht mehr nachkommen, musste er seinen Hof an jemanden verkaufen ([[Spatenrecht|"Keen nich will dieken, de mutt wieken"]]). | Die Besitzer dieses Hofes sind seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar. In alten Zeiten war der Besitzer dieses Hofes zur Deichaufsicht verpflichtet und musste Sträucher (Büsche) zur Deichsicherung vorrätig haben.<ref>Schreiber, Gretje (2011): Die Höfe in Süderneuland, 2. Folge, in: Heim und Herd vom 2. April 2011, S. 20</ref> In früheren Jahren war es üblich, dass die Anlieger eines Deiches für dessen Unterhalt aufkommen mussten, erst später ging diese Aufgabe auf die [[Deichacht]] über. Konnte jemand seiner Deichsicherungspflichten nicht mehr nachkommen, musste er seinen Hof an jemanden verkaufen ([[Spatenrecht|"Keen nich will dieken, de mutt wieken"]]). | ||