Spatenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Spatenrecht''' ist ein Begriff aus dem Deichrecht und beschreibt die Pflicht einer zur sogenannten Deichlast verpflichteter Person. Der Verpflichtete ha…“ |
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Besonders häufig kam das Spatenrecht nach Missernten bzw. Sturmfluten zum Tragen. Die Bauern konnten kaum sich selbst und ihre Familie, geschweige denn den Hof durchbringen. Die Deichlast wurde zur unerträglichen Verpflichtung, der sie aufgrund wirtschaftlicher oder körperlicher Schwierigkeiten einfach nicht mehr nachkommen konnten. So wurden unzählige Familien wirtschaftlich ruiniert, doch war der Deich zu wichtig für das Überleben aller, als dass man auf das Schicksal einiger weniger hätte Rücksicht nehmen können. | Besonders häufig kam das Spatenrecht nach Missernten bzw. Sturmfluten zum Tragen. Die Bauern konnten kaum sich selbst und ihre Familie, geschweige denn den Hof durchbringen. Die Deichlast wurde zur unerträglichen Verpflichtung, der sie aufgrund wirtschaftlicher oder körperlicher Schwierigkeiten einfach nicht mehr nachkommen konnten. So wurden unzählige Familien wirtschaftlich ruiniert, doch war der Deich zu wichtig für das Überleben aller, als dass man auf das Schicksal einiger weniger hätte Rücksicht nehmen können. | ||
==Quellenverzeichnis== | |||
* Pierer, Heinrich (1863): Spatenrecht. In: Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 16. Altenburg, S. 507 | |||