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Die westliche Grenze stellt die Leybucht bzw. die Nordsee dar. Die südliche Grenze nach Neuwesteel und Süderneuland I verläuft in etwa entlang des [[Norder Tief | Norder Tiefs]]. Im Osten und im Norden ist die Abgrenzung deutlich schwieriger und ist historisch gewachsen. Sie folgt keiner auf den ersten Blick erkennbaren Logik, sondern bezieht sich vielmehr auf einzelne Grundstücke bzw. Flure, die entsprechend ihrer Besitzverhältnisse entweder zu Westermarsch I oder II gehören. In etwa kann man jedoch sagen, dass die Stadtgrenze von Norden südöstlich am Norder Tief beginnt, entlang von [[Vierzig Diemat]] bzw. dem [[Bürgermeisterviertel]] hoch bis zum [[Altendeichsweg (Westermarsch) | Alteneichsweg]] und von dort nach Westen hin bis zum [[Langhauser Tief]]. Von hier aus verläuft die Grenze weiter in nördliche Richtung einige hundert Meter an der [[Ziegeleistraße]] entlang bis kurz vor den [[Warfertog | Warfertogschloot]]. Die von hier nach Westen hin verlaufende nördliche Grenze folgt nun keinem klaren Muster mehr, hier sind einstige örtliche Besitztümer die Grenze, die sich nur schwer umschreiben lassen. Westermarsch I entspricht der alten Rotteinteilung Rott 1 bis Rott 4, während Westermarsch II Rott 5 bis Rott 9 umfasst. Ein "Rott" ist eine alte Bezeichnung für einen Bezirk, der eine bestimmte Anzahl an Ländereien umfasste. Hieraus erklärt sich die diffus wirkende nördliche Grenze zu Westermarsch II, da sich mehrere Bauern mit ihren verteilten Ländereien zu einem Rott zusammenschlossen.
Die westliche Grenze stellt die Leybucht bzw. die Nordsee dar. Die südliche Grenze nach Neuwesteel und Süderneuland I verläuft in etwa entlang des [[Norder Tief | Norder Tiefs]]. Im Osten und im Norden ist die Abgrenzung deutlich schwieriger und ist historisch gewachsen. Sie folgt keiner auf den ersten Blick erkennbaren Logik, sondern bezieht sich vielmehr auf einzelne Grundstücke bzw. Flure, die entsprechend ihrer Besitzverhältnisse entweder zu Westermarsch I oder II gehören. In etwa kann man jedoch sagen, dass die Stadtgrenze von Norden südöstlich am Norder Tief beginnt, entlang von [[Vierzig Diemat]] bzw. dem [[Bürgermeisterviertel]] hoch bis zum [[Altendeichsweg (Westermarsch) | Alteneichsweg]] und von dort nach Westen hin bis zum [[Langhauser Tief]]. Von hier aus verläuft die Grenze weiter in nördliche Richtung einige hundert Meter an der [[Ziegeleistraße]] entlang bis kurz vor den [[Warfertog | Warfertogschloot]]. Die von hier nach Westen hin verlaufende nördliche Grenze folgt nun keinem klaren Muster mehr, hier sind einstige örtliche Besitztümer die Grenze, die sich nur schwer umschreiben lassen. Westermarsch I entspricht der alten Rotteinteilung Rott 1 bis Rott 4, während Westermarsch II Rott 5 bis Rott 9 umfasst. Ein "Rott" ist eine alte Bezeichnung für einen Bezirk, der eine bestimmte Anzahl an Ländereien umfasste. Hieraus erklärt sich die diffus wirkende nördliche Grenze zu Westermarsch II, da sich mehrere Bauern mit ihren verteilten Ländereien zu einem Rott zusammenschlossen.


An der alten Landseite, dem Langhauser Weg, ist der Boden schwärzlich und schwer, besonders in der Gegend vom [[Groß-Langhaus]], welches den schwärzesten Boden hat. Nach der südlichen Seite hin, wird der Boden sandiger und hellfarbiger.
An der alten Landseite, dem Langhauser Weg, ist der Boden schwärzlich und schwer, besonders in der Gegend vom [[Großlanghaus]], welches den schwärzesten Boden hat. Nach der südlichen Seite hin, wird der Boden sandiger und hellfarbiger.


== Geschichte ==
== Geschichte ==