Keine Bearbeitungszusammenfassung
K Textersetzung - „750-Jahrfeier“ durch „750-Jahrfeier
Zeile 27: Zeile 27:
Lange Zeit gab es in Norden, wie auch in den meisten anderen deutschen Städten, keine Polizei im heutigen Sinne. Die Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden hier in der Regel von städtischen Gehilfen (''Stadtdienern'') wahrgenommen, die dem örtlichen [[Magistrat]] unterstanden.<ref name=":1">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Sie hatten jedoch nicht nur die Aufgaben einer Polizei im heutigen Sinne, sondern erledigten vielmehr alle ihnen aufgetragenen Unterstützungstätigkeiten.
Lange Zeit gab es in Norden, wie auch in den meisten anderen deutschen Städten, keine Polizei im heutigen Sinne. Die Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden hier in der Regel von städtischen Gehilfen (''Stadtdienern'') wahrgenommen, die dem örtlichen [[Magistrat]] unterstanden.<ref name=":1">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Sie hatten jedoch nicht nur die Aufgaben einer Polizei im heutigen Sinne, sondern erledigten vielmehr alle ihnen aufgetragenen Unterstützungstätigkeiten.


Eine besondere Polizeiabteilung in den Stadtverwaltungen gab es hingegen nicht. Dies änderte sich allmählich, als [[Enno II. Cirksena|Graf Enno II.]] im Jahr 1535 eine [[Polizeiordnung]] erließ: Die ''Instituta Nordana''. In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als ''Stadt'' charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom [[Amt Norden]] auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den polizeilichen Aufgaben betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Vermutlich um diese Zeit fiel auch die Entscheidung des [[Magistrat|Norder Magistrats]], einen Stadtdiener zu den Versammlungen der [[Theelacht]] zu entsenden, da es dort oftmals zu Ausschreitungen und Störungen der öffentlichen Ruhe durch die tagenden, um Anteile kämpfenden Bauern gekommen war. Diese Tradition wird bis heute gewahrt und der Platz des Stadtdieners ist seit jeher direkt neben dem Kamin. Insgesamt gab es zu dieser Zeit vier Stadtdiener, deren Bewaffnung wohl primär aus einer Hellebarde bestand.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 58</ref><ref>Heise, Hans-Michael (1937): Die bewaffneten Ostfriesen in der Grafen- und Fürstenzeit, Aurich, S. 58</ref> Das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der Stadtwache befand sich zunächst in einem Anbau am [[Glockenturm]], in dem ab 1784 auch ein [[Spritzenhäuser|Spritzenhaus]] eingerichtet wurde. Dieser Anbau ist heute nicht mehr erhalten, wurde jedoch zur 750-Jahrfeier der Stadt Norden im Jahr 2005 von Mitgliedern der [[Feuerwehr Norden|Norder Feuerwehr]] rekonstruiert.
Eine besondere Polizeiabteilung in den Stadtverwaltungen gab es hingegen nicht. Dies änderte sich allmählich, als [[Enno II. Cirksena|Graf Enno II.]] im Jahr 1535 eine [[Polizeiordnung]] erließ: Die ''Instituta Nordana''. In dieser wurden bestimmte Hoheitsrechte und Privilegien geregelt und Norden erstmals als ''Stadt'' charakterisiert. Auch wurden das Justiz- und das Polizeiwesen vom [[Amt Norden]] auf die Stadt übertragen. Fortan waren nun Wachtmeister mit den polizeilichen Aufgaben betraut. Gestellt wurden diese Positionen aus den Reihen entsprechend beauftragter Stadtdiener. Vermutlich um diese Zeit fiel auch die Entscheidung des [[Magistrat|Norder Magistrats]], einen Stadtdiener zu den Versammlungen der [[Theelacht]] zu entsenden, da es dort oftmals zu Ausschreitungen und Störungen der öffentlichen Ruhe durch die tagenden, um Anteile kämpfenden Bauern gekommen war. Diese Tradition wird bis heute gewahrt und der Platz des Stadtdieners ist seit jeher direkt neben dem Kamin. Insgesamt gab es zu dieser Zeit vier Stadtdiener, deren Bewaffnung wohl primär aus einer Hellebarde bestand.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 58</ref><ref>Heise, Hans-Michael (1937): Die bewaffneten Ostfriesen in der Grafen- und Fürstenzeit, Aurich, S. 58</ref> Das [[Wachthaus (Norden)|Wachthaus]] der Stadtwache befand sich zunächst in einem Anbau am [[Glockenturm]], in dem ab 1784 auch ein [[Spritzenhäuser|Spritzenhaus]] eingerichtet wurde. Dieser Anbau ist heute nicht mehr erhalten, wurde jedoch zur [[750-Jahrfeier]] der Stadt Norden im Jahr 2005 von Mitgliedern der [[Feuerwehr Norden|Norder Feuerwehr]] rekonstruiert.


Eine weitere Polizeiordnung wurde 1545 von Ennos Witwe, Anna von Oldenburg, verfügt, die nach dem Tod ihres Mannes bis 1561 die vormundschaftliche Regentschaft über Ostfriesland innehatte. Diese Polizeiordnung regelte jedoch mehr die Strukturierung von Gerichten und die Neuordnung des Schulwesens, als dass es eine Polizeiordnung im heutigen Sinne war. Die Landesherren scheuten indes nicht davon zurück, ihre Ordnungskräfte auch für persönliche Zwistigkeiten zu missbrauchen: Am 15. Dezember 1579 ließ [[Edzard II. Cirksena|Graf Edzard II.]] den im [[Gasthaus]] predigenden, von seinem Bruder [[Johann II. Cirksena|Johann II.]] eingesetzten Pastoren [[Henricus Palatinus]] mitsamt seiner Familie von drei Stadtdienern auf die Straße setzen. Damit wurden die durch die Reformation aufkommenden Glaubenskonflikte zwischen Lutheranern und Reformierten weiter verschärft.
Eine weitere Polizeiordnung wurde 1545 von Ennos Witwe, Anna von Oldenburg, verfügt, die nach dem Tod ihres Mannes bis 1561 die vormundschaftliche Regentschaft über Ostfriesland innehatte. Diese Polizeiordnung regelte jedoch mehr die Strukturierung von Gerichten und die Neuordnung des Schulwesens, als dass es eine Polizeiordnung im heutigen Sinne war. Die Landesherren scheuten indes nicht davon zurück, ihre Ordnungskräfte auch für persönliche Zwistigkeiten zu missbrauchen: Am 15. Dezember 1579 ließ [[Edzard II. Cirksena|Graf Edzard II.]] den im [[Gasthaus]] predigenden, von seinem Bruder [[Johann II. Cirksena|Johann II.]] eingesetzten Pastoren [[Henricus Palatinus]] mitsamt seiner Familie von drei Stadtdienern auf die Straße setzen. Damit wurden die durch die Reformation aufkommenden Glaubenskonflikte zwischen Lutheranern und Reformierten weiter verschärft.