Obersielrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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Den Titel '''Obersielrichter''' trägt der jeweils auf sechs Jahre gewählte Vorsteher des [[Entwässerungsverband Norden|Norder Entwässerungsverbandes]] (früher: ''Sielacht''). Ihm unterstellt sind sind die '''Sielrichter''', die jeweils für bestimmte Abschnitte eines Bezirks zuständig sind. Aus den Reihen der Sielrichter werden zudem mehrere '''Leitende Sielrichter''' gestellt, die dem Vorstand des Verbandes angehören und verantwortlich für je einen der fünf Bezirke sind. Der Obersielrichter wird durch einen Leitenden Sielrichter vertreten. | Den Titel '''Obersielrichter''' trägt der jeweils auf sechs Jahre gewählte Vorsteher des [[Entwässerungsverband Norden|Norder Entwässerungsverbandes]] (früher: ''Sielacht''). Ihm unterstellt sind sind die '''Sielrichter''', die jeweils für bestimmte Abschnitte eines Bezirks zuständig sind. Aus den Reihen der Sielrichter werden zudem mehrere '''Leitende Sielrichter''' gestellt, die dem Vorstand des Verbandes angehören und verantwortlich für je einen der fünf Bezirke sind. Der Obersielrichter wird durch einen Leitenden Sielrichter vertreten. | ||
Historisch wurden die Deichrichter vor allem aus den sogenannten ''Hausmannsständen'' gestellt, die auch als [[Erbgessene]] bezeichnet wurden.<ref>Uphoff, Bernhard (1973): Ostfriesische Maße und Gewichte, Aurich, S. 34</ref> Die Wahl wurde vom Landesherren bestätigt und von diesem auch mit den dazu notwendigen Befugnissen ausgestattet. Je nach Bedeutung des Siels kümmerten sich mehrere Sielrichter gleichzeitig um eines. So waren beispielsweise drei Sielrichter für das [[Zweites Siel|Große Norder Siel]], aber nur einer für das [[Gaster Siel]] zuständig.<ref>Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 41</ref> In einigen Fällen unterstand den zuständigen Sielrichtern ein ''Sielwärter'', der vor allem die Funktionsfähigkeit des Siels zu gewährleisten hatte, aber auch sonst alle ihm vom Sielrichter aufgetragenen Aufgaben zu erledigen hatte.<ref>Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 95</ref> | Historisch wurden die Deichrichter vor allem aus den sogenannten ''Hausmannsständen'' gestellt, die auch als [[Erbgessene]] bezeichnet wurden.<ref>Uphoff, Bernhard (1973): Ostfriesische Maße und Gewichte, Aurich, S. 34</ref> Die Wahl wurde vom Landesherren bestätigt und von diesem auch mit den dazu notwendigen Befugnissen ausgestattet. Je nach Bedeutung des Siels kümmerten sich mehrere Sielrichter gleichzeitig um eines. So waren beispielsweise drei Sielrichter für das [[Zweites Siel|Große Norder Siel]], aber nur einer für das [[Gaster Siel]] zuständig.<ref>Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 41</ref> In einigen Fällen unterstand den zuständigen Sielrichtern ein ''Sielwärter'', der vor allem die Funktionsfähigkeit des Siels zu gewährleisten hatte, aber auch sonst alle ihm vom Sielrichter aufgetragenen Aufgaben zu erledigen hatte.<ref>Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 95</ref> | ||
Bevor es den Gesamtverband der ''Sielachten'', der [[Entwässerungsverband Norden|Entwässerungsverband]], gab, hatte jedes Siel seine eigene ''Sielacht'', die sich wie vorgenannt zusammensetzte. | |||
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