Westgaster Mühle: Unterschied zwischen den Versionen
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==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Die früheste Erwähnung einer Mühle in Westgaste stammt | Die früheste Erwähnung einer Mühle in Westgaste stammt vom September 1550, wobei der erste Besitzer erst namentlich im 17. Jahrhundert genannt wurde. Diese holzerne Bockwindmühle stand damals noch weiter nordöstlich ihres heutigen Standortes, ungefähr an der Einmündung des [[Mühlenweg|Mühlenwegs]] und der [[Mühlenlohne]].<ref>Schreiber, Gretje (2017): Der Norder Hafen. Geschichte, Schifffahrt und Handel, Aurich, S. 74</ref> Seinerzeit stand das Betreiben einer Mahlmühle noch unter Genehmigungspflicht des Landesherren, an den ein jährlicher Betrag, das sogenannte ''Windgeld'', zu zahlen war. Zudem machte dieser von seinem Vorrecht als Grundherr Gebrauch und verpflichtete die umliegenden Bauern dort und nirgendwo anders zu mahlen, was auch als ''Mühlenzwang'' bezeichnet wurde. | ||
1717 wurde [[Johann Muhlen|Johann Janssen Muhlen]] Pächter des Mühlenanwesens für sechs Jahre. Jährlich waren 94 Reichsthaler Heuer zu entrichten. Dieser Pachtvertrag wurde noch vor Ablauf der 6 Jahre aufgelöst. 1731 wird als neuer Pächter [[Melchert Goldenstein|Melchert Renken Goldenstein]] genannt. 1781 bis mindestens 1794 wird [[Roolf Janssen|Roolf Rieken Janssen]] neuer Pächter. Zu diesem Zeitpunkt wird die Mühle erstmals als ''Westgaster Mühle'' bezeichnet. | 1717 wurde [[Johann Muhlen|Johann Janssen Muhlen]] Pächter des Mühlenanwesens für sechs Jahre. Jährlich waren 94 Reichsthaler Heuer zu entrichten. Dieser Pachtvertrag wurde noch vor Ablauf der 6 Jahre aufgelöst. 1731 wird als neuer Pächter [[Melchert Goldenstein|Melchert Renken Goldenstein]] genannt. 1781 bis mindestens 1794 wird [[Roolf Janssen|Roolf Rieken Janssen]] neuer Pächter. Zu diesem Zeitpunkt wird die Mühle erstmals als ''Westgaster Mühle'' bezeichnet. | ||