Amtsgericht Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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Bis heute hat sich die Bezeichnung ''Amtsgericht'' im Sprachgebrauch erhalten, obwohl die Struktur der Ämter lange verschwunden ist. Nach den heutigen Gebietsstrukturen wäre die Bezeichnung ''Kreisgericht'' passender. | Bis heute hat sich die Bezeichnung ''Amtsgericht'' im Sprachgebrauch erhalten, obwohl die Struktur der Ämter lange verschwunden ist. Nach den heutigen Gebietsstrukturen wäre die Bezeichnung ''Kreisgericht'' passender. | ||
== Sonstiges == | |||
In der frühen Nachkriegszeit verschickte ein 23 Jahre alter Justizwachtmeister, der mit der Bewachung des Gefängnisses und der Vernichtung von NS-Unterlagen beauftragt war, über sechs Monate mehrere Drohbriefe an Vertreter der neuen deutschen Verwaltung, der Polizei sowie der britischen Militärregierung, in denen er zu Mord, Brandstiftung und Revolte aufrief. Nachdem man ihm auf die Schliche gekommen war, stellte man fest, dass er stark nationalsozialistisches Gedankengut vertrat und sich als Führer einer NSDAP-Nachfolgepartei sehe. Trotz einiger Zweifel an seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit wurde er von einem britischen Militärtribunal zum Tode verurteilt.<ref>Haddinga, Johann (1988): Stunde Null. Ostfrieslands schwerste Jahre, Norden, S. 124f.</ref> | |||
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