Patronymische Namensgebung: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Patronymische Namensgebung''' (griechisch: ''Patros''; deutsch: ''Vater'') war über Jahrhunderte hinweg die gängigste Form der Namensgebung in Ostfrie…“ |
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Wann genau die Ostfriesen begannen, sich die Namen der Väter als Nachnamen zu geben, ist nicht bekannt. Anzunehmen ist, dass die Nachnamen mit dem Wachstum der Dörfer und Städte aufkamen, um Personen gleichen Namens voneinander zu unterscheiden. Da es kaum Gewerbszweige gab, fiel das ansonsten sehr verbreitete System, den eigenen Beruf als Nachnamen zu wählen (Schmidt, Müller, ...), weg. Interessant ist, dass auch die nordischen bzw. skandinavischen Länder nach patronymischer Namensgebung verfuhren und es teils noch heute tun (Björnsson, Eriksson, ...). | Wann genau die Ostfriesen begannen, sich die Namen der Väter als Nachnamen zu geben, ist nicht bekannt. Anzunehmen ist, dass die Nachnamen mit dem Wachstum der Dörfer und Städte aufkamen, um Personen gleichen Namens voneinander zu unterscheiden. Da es kaum Gewerbszweige gab, fiel das ansonsten sehr verbreitete System, den eigenen Beruf als Nachnamen zu wählen (Schmidt, Müller, ...), weg. Interessant ist, dass auch die nordischen bzw. skandinavischen Länder nach patronymischer Namensgebung verfuhren und es teils noch heute tun (Björnsson, Eriksson, ...). | ||
Während der [[Französische Besatzungszeit|Französischen Besatzungszeit]] wurde das System der patronymischen Namensvererbung schließlich per Dekret vom 18. August 1811 (Einführung des ''Code Napoléon)'' verboten. Die Ostfriesen hielten sich jedoch nicht daran und die baldige Vertreibung der Franzosen ließ es beim Urzustand bleiben. Doch nachdem Ostfriesland an das Königreich Hannover fiel, erließ König Georg IV. von Hannover am 12. Mai 1826 eine neue Verordnung, die mit Erlass vom 23. Dezember 1857 erneut bekräftigt wurde. Erst jetzt kam es tatsächlich zur Annahme eines festen Nachnamens, wobei sich die alten patronymischen Namen bis heute erhalten haben. | Während der [[Französische Besatzungszeit|Französischen Besatzungszeit]] wurde das System der patronymischen Namensvererbung schließlich per Dekret vom 18. August 1811 (Einführung des ''Code Napoléon)'' verboten. Die Ostfriesen hielten sich jedoch nicht daran und die baldige Vertreibung der Franzosen ließ es beim Urzustand bleiben. Doch nachdem Ostfriesland an das Königreich Hannover fiel, erließ König Georg IV. von Hannover am 12. Mai 1826 eine neue Verordnung, die mit Erlass vom 23. Dezember 1857 erneut bekräftigt wurde. Erst jetzt kam es tatsächlich zur Annahme eines festen Nachnamens, wobei sich die alten patronymischen Namen bis heute erhalten haben. Jeder Einwohner hatte beim zuständigen [[Amt Norden|Amt]] persönlich zu erscheinen und seinen Namen in Gegenwart eines Beamten schriftlich in ein Verzeichnis einzutragen. Konnte jemand nicht schreiben, wurde der Name vom Urkundsbeamten erfasst.<ref>Cremer, Ufke (1934): Die Einwohner der Stadt Norden im Jahre 1811, Norden, S. 101</ref> Dies führte dazu, dass der Beamte den Namen so niederschrieb, wie er meinte, dass er geschrieben werden müsste. Auch dies führt mitunter zu ungemeinen Schwierigkeiten bei der Ahnenforschung. | ||
Der Starrköpfigkeit der Ostfriesen wird es zu verdanken sein, dass die Region heute einen Sonderstatus bei der Namensgebung genießt und Kinder einen faktischen Nachnamen als Mittelnamen bekommen können. So kommt es, dass es noch heute Personen gibt, die beispielsweise ein ''Janssen'' als Mittelnamen tragen, der ihn als Sohn des Jan auszeichnet und rechtlich dem Vornamen zugerechnet wird. | Der Starrköpfigkeit der Ostfriesen wird es zu verdanken sein, dass die Region heute einen Sonderstatus bei der Namensgebung genießt und Kinder einen faktischen Nachnamen als Mittelnamen bekommen können. So kommt es, dass es noch heute Personen gibt, die beispielsweise ein ''Janssen'' als Mittelnamen tragen, der ihn als Sohn des Jan auszeichnet und rechtlich dem Vornamen zugerechnet wird. | ||
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