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Jedem Rott stand ein ''Rottmeister'' vor, eine Art Bezirksvorsteher, der die Menschen bei der Obrigkeit vertrat, aber auch für die Eintreibung der Steuern und der Verkündung neuer Gesetze oder allgemeiner Ankündigungen zuständig war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 118</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Das Amt wurde jährlich reihum vergeben, da man dem Amtsinhaber dies wegen der häufigen Beschwerden durch die von ihm verkündeten Erlasse und Steuererhebungen nicht länger zumuten wollte.<ref>Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 43</ref>
Jedem Rott stand ein ''Rottmeister'' (auch: ''Viertelmeister'') vor, eine Art Bezirksvorsteher, der die Menschen bei der Obrigkeit vertrat, aber auch für die Eintreibung der Steuern und der Verkündung neuer Gesetze oder allgemeiner Ankündigungen zuständig war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 118</ref><ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 28</ref> Das Amt wurde jährlich reihum vergeben, da man dem Amtsinhaber dies wegen der häufigen Beschwerden durch die von ihm verkündeten Erlasse und Steuererhebungen nicht länger zumuten wollte.<ref>Cremer, Ufke (1929): Beschreibung der Stadt und des Amtes Norden. Nachdruck des Originals von Hermann Wichmann Grems, Norden, S. 43</ref>


In Norden war der Rottmeister ab dem 1. März 1805 durch Beschluss des [[Magistrat|Magistrats]] auch verpflichtet, der Obrigkeit zu melden, falls Ortsfremde sich ohne Genehmigung in einem Haus in ihrem Rott niederlassen würde. Man befürchtete, dass arme Menschen von außerhalb der Stadt die hiesige [[Armenverband Norden|Armenkasse]] zusätzlich belasten würden.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 71</ref>
In Norden war der Rottmeister ab dem 1. März 1805 durch Beschluss des [[Magistrat|Magistrats]] auch verpflichtet, der Obrigkeit zu melden, falls Ortsfremde sich ohne Genehmigung in einem Haus in ihrem Rott niederlassen würde. Man befürchtete, dass arme Menschen von außerhalb der Stadt die hiesige [[Armenverband Norden|Armenkasse]] zusätzlich belasten würden.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 71</ref>