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Das '''Bürgerrecht''' war über Jahrhunderte ein nicht jedem zugängliches Privileg, sondern nur einer ausgewählten Schicht vorbehalten. In Norden war lange Zeit die familiäre Herkunft oder eine Zunftzugehörigkeit ausschlaggebend für den Erwerb des Bürgerrechts. Wie noch heute der Grundbesitz in Grundbüchern beim [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] eingetragen wurde, wurden die Namen der Bürger im ''Album civium'' erfasst. Die potentiellen Neubürger hatten zuvor einen Eid, den sogenannten Bürgereid zu schwören und eine Gebühr von 6 Gulden zu entrichten.<ref name=":0">Behrends, Berend-Heiko (1969): Zwei Jahrhunderte Steinbömer Tabak, Norden, S. 7</ref> Mit dem ''Ortsstatut'' vom 21. September 1852 war dieses Privileg dann nur noch an den Besitz gebunden. Jeder, der ein Wohnhaus im Wert von mindestens 500 Reichstaler erwarb, war fortan berechtigt (und verpflichtet) das Bürgerrecht zu erwerben.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 54</ref>
Das '''Bürgerrecht''' war über Jahrhunderte ein nicht jedem zugängliches Privileg, sondern nur einer ausgewählten Schicht vorbehalten. In Norden war lange Zeit die familiäre Herkunft oder eine Zunftzugehörigkeit ausschlaggebend für den Erwerb des Bürgerrechts. Wie noch heute der Grundbesitz in Grundbüchern beim [[Amtsgericht Norden|Amtsgericht]] eingetragen wurde, wurden die Namen der Bürger im ''Album civium'' erfasst. Die potentiellen Neubürger hatten zuvor einen Eid, den sogenannten Bürgereid zu schwören und eine Gebühr von 6 Gulden zu entrichten.<ref name=":0">Behrends, Berend-Heiko (1969): Zwei Jahrhunderte Steinbömer Tabak, Norden, S. 7</ref> Mit dem ''Ortsstatut'' vom 21. September 1852 war dieses Privileg dann nur noch an den Besitz gebunden. Jeder, der ein Wohnhaus im Wert von mindestens 500 Reichstaler erwarb, war fortan berechtigt (und verpflichtet) das Bürgerrecht zu erwerben.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 54</ref>


Doch nicht alle Bürger waren gleichgestellt. Es gab ''einfache Bürger'', ''qualifizierte Bürger'' und ''Bürger von höherer Distinction''.<ref name=":0" /><ref>Feuerwehr Norden (1976): 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden, Norden, S. 11</ref> ''Einfacher Bürger'' war jeder, der das Bürgerrecht erhielt. Zum ''qualifizierten Bürger'' wurde jeder, der zusätzlich zu der Gebühr einen Betrag von einem Reichstaler entrichtete und damit das Privileg erhielt, an politischen Entscheidungen teilhaben zu dürfen.<ref name=":0" /> Ein ''Bürger von höherer Distinction'' war jeder, der sich besonders von der Allgemeinheit abhob, sei es durch besonderen Wohlstand, besondere Auszeichnungen oder als Amtsträger.
Doch nicht alle Bürger waren gleichgestellt. Es gab '''''einfache Bürger,'' ''qualifizierte Bürger''''' und '''''Bürger von höherer Distinction'''''.<ref name=":0" /><ref>Feuerwehr Norden (1976): 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden, Norden, S. 11</ref> ''Einfacher Bürger'' war jeder, der das Bürgerrecht erhielt. Zum ''qualifizierten Bürger'' wurde jeder, der zusätzlich zu der Gebühr einen Betrag von einem Reichstaler entrichtete und damit das Privileg erhielt, an politischen Entscheidungen teilhaben zu dürfen.<ref name=":0" /> Ein ''Bürger von höherer Distinction'' war jeder, der sich besonders von der Allgemeinheit abhob, sei es durch besonderen Wohlstand, besondere Auszeichnungen oder als Amtsträger.


==Einzelnachweise==
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