Brandordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Abbrucharbeiten des [[Altes Feuerwehrhaus|Alten Feuerwehrhauses]] in der [[Klosterstraße]] im Jahr 2018 kam die Brandordnung zu Tage, die dort einst bei den Bauarbeiten mit weiteren Unterlagen - gemäß handwerklicher Tradition - in einer Kupferrolle in das Fundament eingelassen wurde.<ref>[https://www.feuerwehr-norden.de/2018/11/05/historische-kupferrolle-aus-altem-feuerwehrhaus-geborgen/ Bericht der Feuerwehr Norden] zum Fund der Brandordnung, abgerufen am 22. März 2021</ref> Die historisch hochwertvolle Urkunde, unterzeichnet vom Preußenkönig Friedrich dem Großen persönlich am 8. Mai 1783 wird seitdem im Archiv der Feuerwehr aufbewahrt. | Bei Abbrucharbeiten des [[Altes Feuerwehrhaus|Alten Feuerwehrhauses]] in der [[Klosterstraße]] im Jahr 2018 kam die Brandordnung zu Tage, die dort einst bei den Bauarbeiten mit weiteren Unterlagen - gemäß handwerklicher Tradition - in einer Kupferrolle in das Fundament eingelassen wurde.<ref>[https://www.feuerwehr-norden.de/2018/11/05/historische-kupferrolle-aus-altem-feuerwehrhaus-geborgen/ Bericht der Feuerwehr Norden] zum Fund der Brandordnung, abgerufen am 22. März 2021</ref> Die historisch hochwertvolle Urkunde, unterzeichnet vom Preußenkönig Friedrich dem Großen persönlich am 8. Mai 1783 wird seitdem im Archiv der Feuerwehr aufbewahrt. | ||
== Originalwortlaut der ersten Seite == | |||
''Nachdem Seine Königliche Majestät von Preußen u. Unser allergnädigster Herr, Sich vortragen lasse, daß bisher in der Stadt Norden in Ost-Friesland gar keine ordentliche Brandordnung vorhanden gewesen, es aber doch zur Sicherheit der sämtlichen Einwohner gereichet, wenn jedermann vorher weiß, wie und was er seiner Seits dazu beitragen kann und muß, um der Entstehung eines Brandes die Löschung am Schleunigsten zu bewirken, als haben höchstgedachte Seine Königlichen Majestät nothwendig erachtet, eine den Umständen dieser Stadt angemessene Brandordnung folgendergestalt zu entwerfen und durch den Druck für die Einwohner dieser Stadt allgemein bekannt machen zu lassen.'' | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||