Stadtrechtsverleihung: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Stadtrecht''' wurde Norden im Jahre 1277 verliehen.<ref>Sanders, Adolf (1988): Unsere Stadt hinterm Deich, Norden, S. 5</ref> Zu diesem Zeitpunkt hatte der Ort | Das '''Stadtrecht''' wurde Norden faktisch im Jahre 1277 verliehen.<ref>Sanders, Adolf (1988): Unsere Stadt hinterm Deich, Norden, S. 5</ref> Zu diesem Zeitpunkt hatte der Ort bereits einen deutlich städtisch geprägten Charakter, doch bekam im genannten Jahr erstmals ein formelles Gremium, das aus drei Landfriedensrichtern (friesisch: ''vredemannen'') und einem Sprecher bestand.<ref>Haddinga, Johann / Stromann, Martin (2000): Norden/Norddeich - Eine ostfriesische Küstenstadt stellt sich vor, Norden, S. 37f.</ref> Aus diesem Gremium entstand später der [[Magistrat]]. | ||
Die erste, gesicherte urkundliche Erwähnung findet sich bereits im Jahre 1255 im sogenannten [[Norder Vertrag]]. Dieses Datum wurde lange Zeit mit der Stadtrechtsverleihung verwechselt, sodass die Stadt erstmals 1955 eine 700-Jahrfeier beging und dies 2005 mit einer 750-Jahrfeier wiederholte. | |||
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