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Als ''Warfsleute'' wurden Eigentümer kleinerer Höfe oder Häuser genannt, die auf Warften standen. Sie standen damit in der sozialen Hierarchie unter den [[Herdbesitzer|Herdbesitzern]]. | Als ''Warfsleute'' wurden Eigentümer kleinerer Höfe oder Häuser genannt, die auf Warften standen. Sie standen damit in der sozialen Hierarchie über den Arbeitern, aber unter den [[Herdbesitzer|Herdbesitzern]]. Sie hatten dementsprechend geringere Rechte. So besaßen sie keine ganzen Stimmen bei den Wahlen zum Landtag und in kirchlichen und schulischen Angelegenheiten, wie zum Beispiel der Wahl des Schulmeisters (Lehrers). In den [[Gemeinweide|Gemeinheiten]] durften sie wenig Vieh weiden lassen, auch der Nutzungsanteil am kollektiven Ackerland war begrenzt. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||