Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein '''Bürgermeister''' (früher: ''Konsul'' bzw. ''consul'') lässt sich für [[Stadt Norden]] seit 1497 nachweisen. Auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister, der ''Gemeindevorsteher'' genannt wurde sowie später teilweise noch einen [[Gemeindedirektor]]. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem Norder Bürgermeister übertragen, ein Teil obliegt jedoch auch den [[Ortsvorsteher|Ortsvorstehern]] als Vertreter ihrer Stadtteile. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat. | Ein '''Bürgermeister''' (früher: ''Konsul'' bzw. ''consul'') lässt sich für [[Stadt Norden]] seit 1497 nachweisen. Auch die bis zur ihrer Eingemeindung nach Norden selbstständigen Gemeinden hatten naturgemäß einst einen Bürgermeister, der ''Gemeindevorsteher'' genannt wurde sowie später teilweise noch einen [[Gemeindedirektor]]. Die Aufgaben der ehemaligen Bürgermeister wurden nach der Eingemeindung dem Norder Bürgermeister übertragen, ein Teil obliegt jedoch auch den [[Ortsvorsteher|Ortsvorstehern]] als Vertreter ihrer Stadtteile. Eine Ausnahme bildet hier die ehemalige Gemeinde [[Sandbauerschaft]], deren einstige Gebiete heute keinerlei administrative Bedeutung mehr haben und die daher auch keinen eigenen Ortsvorsteher hat. | ||
==Geschichte== | |||
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder gar drei Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt und ursprünglich als ''consul'' (lateinisch für ''Konsul'') bezeichnet wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit war es üblich, dass zwei oder gar drei Bürgermeister gemeinsam mit dem [[Stadtrat]] als [[Magistrat]] an der Stadtspitze standen.<ref name=":0">Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 27</ref> Einer von ihnen hatte den Vorsitz im [[Stadtrat]] und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse. Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die [[Polizei Norden|Polizeigewalt]] und oft auch die [[Amtsgericht Norden|Gerichtsbarkeit]] in Bagatellsachen zugesprochen. Gestellt wurden die Bürgermeister grundsätzlich aus den Reihen adeliger bzw. vornehmer Persönlichkeiten, die vom Stadt- bzw. Landesherren ernannt und ursprünglich als ''consul'' (lateinisch für ''Konsul'') bezeichnet wurden. Sie waren zudem auch für die Protokolle verantwortlich. Die Position des wortführenden bzw. vorsitzenden Bürgermeisters wechselte vierteljährlich unter den Amtsinhabern.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||
| Zeile 9: | Zeile 10: | ||
Unter den politischen Entscheidungsträgern stand ein [[Stadtschreiber]], der damals wie heute Jurist sein müsste und die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte leitete.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 9</ref> Sein Amt kann damit in etwa mit dem des [[Stadtdirektor|Stadtdirektoren]] verglichen werden. Über den Bürgermeistern stand der [[Amtsverwalter]], dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist. | Unter den politischen Entscheidungsträgern stand ein [[Stadtschreiber]], der damals wie heute Jurist sein müsste und die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte leitete.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Handel und Wandel, Norden, S. 9</ref> Sein Amt kann damit in etwa mit dem des [[Stadtdirektor|Stadtdirektoren]] verglichen werden. Über den Bürgermeistern stand der [[Amtsverwalter]], dessen Aufgabe in etwa mit dem heutigen Landrat vergleichbar ist. | ||
== Auflistungen == | ==Auflistungen== | ||
Zur besseren Veranschaulichung finden sich unter den nachfolgenden Artikeln die Auflistung der (bekannten) Bürgermeister der Stadt Norden nebst der eingemeindeten Stadtteile | Zur besseren Veranschaulichung finden sich unter den nachfolgenden Artikeln die Auflistung der (bekannten) Bürgermeister der Stadt Norden nebst der eingemeindeten Stadtteile: | ||
* [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden]] | * [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher von Leybuchtpolder]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher von Lintelermarsch]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher von Neuwesteel]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher von Ostermarsch]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher der Sandbauerschaft]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher von Süderneuland I]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher von Süderneuland II]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher von Westermarsch I]] | ||
* [[Liste der | * [[Liste der Gemeindevorsteher von Westermarsch II]] | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||