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Wahrscheinlich ist die Mühle bereits auf der von [[Ubbo Emmius]] um 1600 gezeichneten Karte von Ostfriesland sowie auf einer 1594 kolorierten Zeichnung auf der Norden mit seinem [[Norder Hafen|Hafen]] und der [[Deichmühle]]<nowiki/>festgehalten wird.<ref>StAA, Rep. 244, A, Nr. 1713</ref> Es handelte sich um eine hölzerne Bockwindmühle, wie eine Zeichnung aus der Zeit um 1870 belegt.
Wahrscheinlich ist die Mühle bereits auf der von [[Ubbo Emmius]] um 1600 gezeichneten Karte von Ostfriesland sowie auf einer 1594 kolorierten Zeichnung auf der Norden mit seinem [[Norder Hafen|Hafen]] und der [[Deichmühle]]<nowiki/>festgehalten wird.<ref>StAA, Rep. 244, A, Nr. 1713</ref> Es handelte sich um eine hölzerne Bockwindmühle, wie eine Zeichnung aus der Zeit um 1870 belegt.


Die Mühle befand sich, wie [[Bargebur]] seinerzeit auch, im Besitz der Grafen von Lütetsburg. Sehr wahrscheinlich war die Westerroggenmühle auch jene, in der die Grafen 1677 den in Norden unter Diffamierung leidenden [[Reformierte Gemeinde Lütetsburg-Norden|Reformierten]] einen Gottesdienst in den für das Ölschlagen vorgesehenen Räumlichkeiten, dem sogenannten Ölschlag oder auch Olyschlag, ermöglichten.
Die Mühle befand sich, wie [[Bargebur]] seinerzeit auch, im Besitz der Grafen von Lütetsburg. Sehr wahrscheinlich war die Westerroggenmühle auch jene, in der die Grafen 1677 den in Norden unter Diffamierung leidenden [[Reformierte Gemeinde Lütetsburg-Norden|Reformierten]] einen Gottesdienst in den für das Ölschlagen vorgesehenen Räumlichkeiten, dem sogenannten Ölschlag oder auch Olyschlag, ermöglichten. Erst 1684 wurde die [[Bargeburer Kirche]] fertiggestellt. Der Bau geschah unter großem Protest von Norder Lutheranern, auch versuchten diese, den Bau zu sabotieren. Auch sabotierten diese wohl einen geplanten Ausbau des Ölschlags durch Diebstahl von Baumaterialien.<ref>Canzler, Gerhard (1997): Alt-Norden, Weener, S. 139</ref>


Dieser möchte sie 1715 in Erbpacht veräußern. Erbpacht war das vererbliche und verkäufliche Recht, gegen eine Pacht ein fremdes Grundstück bewirtschaften zu dürfen und die Früchte daraus zu ziehen. [[Jürgen Garrels]] konnte die Mühle im genannten Jahr vom Grafen erwerben bzw. pachten.<ref>StAA, Rep. 39, Nr. 117</ref> Seine jährliche Pacht betrug 10 Reichstaler.<ref>StAA, Rep. 6, Nr. 3178</ref> Zudem war er verpflichtet, für den Graf unentgeltlich zu mahlen.
Dieser möchte sie 1715 in Erbpacht veräußern. Erbpacht war das vererbliche und verkäufliche Recht, gegen eine Pacht ein fremdes Grundstück bewirtschaften zu dürfen und die Früchte daraus zu ziehen. [[Jürgen Garrels]] konnte die Mühle im genannten Jahr vom Grafen erwerben bzw. pachten.<ref>StAA, Rep. 39, Nr. 117</ref> Seine jährliche Pacht betrug 10 Reichstaler.<ref>StAA, Rep. 6, Nr. 3178</ref> Zudem war er verpflichtet, für den Graf unentgeltlich zu mahlen.