Bargeburer Mühle: Unterschied zwischen den Versionen
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Anfang 1813 fand eine Vereinigung statt. Dies bedeutet, dass die Mühle nun nicht mehr nur zum Pelden, sondern auch zum Mehlmahlen genutzt werden konnte und durfte. Zu dieser Zeit soll die Mühle 69,5 Fuß hoch gewesen sein, was in etwa 21 Metern entspricht.<ref name=":0" /> Da [[Bargebur]] seinerzeit noch zu Lütetsburg gehörte, musste der Pächter ein jährliches Windgeld, eine Art Steuer für den Betrieb einer Mühle, zahlen. Es betrug je Tonne gemahlener Gerste 36 Stüber.<ref>StAA, Rep. 6, Nr. 3178,</ref> | Anfang 1813 fand eine Vereinigung statt. Dies bedeutet, dass die Mühle nun nicht mehr nur zum Pelden, sondern auch zum Mehlmahlen genutzt werden konnte und durfte. Zu dieser Zeit soll die Mühle 69,5 Fuß hoch gewesen sein, was in etwa 21 Metern entspricht.<ref name=":0" /> Da [[Bargebur]] seinerzeit noch zu Lütetsburg gehörte, musste der Pächter ein jährliches Windgeld, eine Art Steuer für den Betrieb einer Mühle, zahlen. Es betrug je Tonne gemahlener Gerste 36 Stüber.<ref>StAA, Rep. 6, Nr. 3178,</ref> | ||
Die Mühle existierte noch bis 1884. Im genannten Jahr brannte sie ab und wurde nicht wieder aufgebaut.<ref>[https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamensammlung?state=item:58811 Schreiber, Gretje (2012): Historische Flurnamensammlung] der Ostfriesischen Landschaft, Nr. 58811</ref> | Die Mühle existierte noch bis 1884. Im genannten Jahr brannte sie ab und wurde nicht wieder aufgebaut.<ref>[https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamensammlung?state=item:58811 Schreiber, Gretje (2012): Historische Flurnamensammlung] der Ostfriesischen Landschaft, Nr. 58811</ref> Das 1807 erbaute [[Müllerhaus]] wurde 1982 aufwendig saniert.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 95</ref> | ||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references/> | <references/> | ||