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==Amtsgericht Norden==
==Amtsgericht Norden==
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| Title = Amtsgericht Norden
| Text = Gebäude in Norden
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! colspan="2" |Basisdaten
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|-
|Gründung
|Gründung / Entstehung
|1. März 1827 (vor 1827)
|1. März 1827 (vor 1827)
|-
|-
|Auflösung
|Erbauer
| -
|[[Stadt Norden]]
|-
|-
|Rechtsform
|Bauweise
|Behörde
|Ziegelsteinbau mit Turm
|-
|-
|Hauptsitz
|Erhaltungszustand
|erhalten
|-
|Genaue Lage
|[[Norddeicher Straße]] 1
|[[Norddeicher Straße]] 1
26506 Norden
26506 Norden
|}
|}
__NOTOC__
Das '''Amtsgericht Norden''' ist das für den [[Altkreis Norden]] - mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn - zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz an der [[Norddeicher Straße]] 1.  
Das '''Amtsgericht Norden''' ist das für den [[Altkreis Norden]] - mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn - zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz an der [[Norddeicher Straße]] 1.  
 
__TOC__
== Geschichte ==
==Geschichte==
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren und grundsätzlich den Bürgermeistern unterstanden, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst. Bis zum 4. Dezember 1827 war die Vereinigung abgeschlossen.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 41</ref>  
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren und grundsätzlich den Bürgermeistern unterstanden, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst. Bis zum 4. Dezember 1827 war die Vereinigung abgeschlossen.<ref name=":2">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 41</ref>  


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<references/>
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== Siehe auch ==
==Siehe auch==
*[[Polizei Norden]]
*[[Polizei Norden]]
*[[Stadtgericht Norden]]
*[[Stadtgericht Norden]]