Deichacht Norden: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 32: | Zeile 32: | ||
Vermutlich einhergehend mit der Gründung von Deichachten ging auch die Gründung der Siel- bzw. Entwässerungsverbände einher, denn die Deiche hielten das Wasser nicht nur vom Land fern, sondern auch umgekehrt. Für Abflüsse mussten daher [[Liste der Siele|Siele]] erbaut werden. Im Jahr 1900 wurde die Norder Deichacht letztlich formell gegründet. Anfänglich war sie nur für die Deichlinien im Stadtgebiet zuständig. Zum 1. Januar 1965 kamen unter dem Eindruck der [[Februarflut 1962]], als die Küste des [[Norderland|Norderlandes]] nur knapp einer Katastrophe entkam, die Deichachten der [[Norder Umlandgemeinden]] hinzu: Die Westermarscher Deichacht, die Lintelermarscher Deichacht, die Ostermarscher Deichacht und die Leybuchtpolder- bzw. Wester-Charlottenpolder Deichacht. Auch die Deichacht der damals noch eingeständigen Gemeinde Nesse (heute Gemeinde Dornum) kommt zur Norder Deichacht. Bereits 1963 wurden Neuregelungen zum Küstenschutz durch das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) erlassen. Erster [[Oberdeichrichter]] der neuen, großen Norder Deichacht wurde [[Karl von Rose]].<ref name=":0">Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 68</ref> Die Deichverstärkungsmaßnahmen dauerten bis 1988 an. | Vermutlich einhergehend mit der Gründung von Deichachten ging auch die Gründung der Siel- bzw. Entwässerungsverbände einher, denn die Deiche hielten das Wasser nicht nur vom Land fern, sondern auch umgekehrt. Für Abflüsse mussten daher [[Liste der Siele|Siele]] erbaut werden. Im Jahr 1900 wurde die Norder Deichacht letztlich formell gegründet. Anfänglich war sie nur für die Deichlinien im Stadtgebiet zuständig. Zum 1. Januar 1965 kamen unter dem Eindruck der [[Februarflut 1962]], als die Küste des [[Norderland|Norderlandes]] nur knapp einer Katastrophe entkam, die Deichachten der [[Norder Umlandgemeinden]] hinzu: Die Westermarscher Deichacht, die Lintelermarscher Deichacht, die Ostermarscher Deichacht und die Leybuchtpolder- bzw. Wester-Charlottenpolder Deichacht. Auch die Deichacht der damals noch eingeständigen Gemeinde Nesse (heute Gemeinde Dornum) kommt zur Norder Deichacht. Bereits 1963 wurden Neuregelungen zum Küstenschutz durch das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) erlassen. Erster [[Oberdeichrichter]] der neuen, großen Norder Deichacht wurde [[Karl von Rose]].<ref name=":0">Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 68</ref> Die Deichverstärkungsmaßnahmen dauerten bis 1988 an. | ||
Das Hauptaugenmerk von Roses galt in den letzten 16 Jahren seines Wirkens den Deichen. Von 1972 bis 1986 wurden der Deichabschnitt von Neuwesteel bis Dreihusen, nördlich von Dornum, erhöht und verstärkt, die Gefahrenstellen bei Neßmersiel und Hilgenriedersiel beseitigt, in Norddeich der westliche Hafenschutzdamm gebaut, womit zugleich der große Segelschiffhafen entstand, und große Baumaßnahmen wurden am Finkenheller- und Buscherpolder ausgeführt. Insgesamt verantwortete von Rose 100 Millionen DM Baukosten, ehe er im Januar 1986 als Oberdeich- und Obersielrichter zurücktrat.<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/BLO/Rose.pdf Basse-Soltau, Ursula (2001): Biographie des Karl von Rose], veröffentlicht bei der Ostfriesischen Landschaft</ref> Den Baumaßnahmen fiel unter anderem der historische Gasthof [[Großer Krug|''Großer Krug'']] zum Opfer, an dessen Stelle im Jahr 1976 eine [[Küstenschutzhalle]] erbaut wurde. Bis 1988 wurde auch der östliche Zuständigkeitsbereich der Deichacht bis nach Neßmersiel verstärkt.<ref name=":0" /> | Das Hauptaugenmerk von Roses galt in den letzten 16 Jahren seines Wirkens den Deichen. Von 1972 bis 1986 wurden der Deichabschnitt von Neuwesteel bis Dreihusen, nördlich von Dornum, erhöht und verstärkt, die Gefahrenstellen bei Neßmersiel und Hilgenriedersiel beseitigt, in Norddeich der westliche Hafenschutzdamm gebaut, womit zugleich der große Segelschiffhafen entstand, und große Baumaßnahmen wurden am Finkenheller- und Buscherpolder ausgeführt. Insgesamt verantwortete von Rose 100 Millionen DM Baukosten, ehe er im Januar 1986 als Oberdeich- und Obersielrichter zurücktrat.<ref>[https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/BLO/Rose.pdf Basse-Soltau, Ursula (2001): Biographie des Karl von Rose], veröffentlicht bei der Ostfriesischen Landschaft</ref> Den Baumaßnahmen fiel unter anderem der historische Gasthof [[Großer Krug|''Großer Krug'']] zum Opfer, an dessen Stelle im Jahr 1976 eine [[Küstenschutzhalle (Deichstraße)|Küstenschutzhalle]] erbaut wurde. Bis 1988 wurde auch der östliche Zuständigkeitsbereich der Deichacht bis nach Neßmersiel verstärkt.<ref name=":0" /> | ||
2015 wurde eine weitere Küstenschutzhalle nahe des [[Ostermarscher Kreisel|Ostermarscher Kreisels]] errichtet. | 2015 wurde eine [[Küstenschutzhalle (Ostermarscher Straße)|weitere Küstenschutzhalle]] nahe des [[Ostermarscher Kreisel|Ostermarscher Kreisels]] errichtet. | ||
==Quellenverzeichnis== | ==Quellenverzeichnis== | ||