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Als '''Lintelermarscher Seedeich''' (auch: ''Norddeicher Seedeich''; ursprünglich nur ''Norddeich'') bezeichnet man die an der Grenze zwischen [[Westermarsch II]] und [[Norddeich]] befindliche Weiterführung der [[Deich|Deichlinie]] bis zum [[Ostermarscher Seedeich]]. Der Name ergibt sich aus der früheren [[Lintelermarsch|Gemeinde Lintelermarsch]], von der Norddeich nur ein Ortsteil war und diese Bezeichnung wiederum ursprünglich nur für den nördlichen Teil der Marsch verwendet wurde.
Als '''Lintelermarscher Seedeich''' (auch: ''Norddeicher Seedeich''; ursprünglich nur ''Norddeich'') bezeichnet man die an der Grenze zwischen [[Westermarsch II]] und [[Norddeich]] befindliche Weiterführung der [[Deich|Deichlinie]] bis zum [[Ostermarscher Seedeich]]. Der Name ergibt sich aus der früheren [[Lintelermarsch|Gemeinde Lintelermarsch]], von der Norddeich nur ein Ortsteil war und diese Bezeichnung wiederum ursprünglich nur für den nördlichen Teil der Marsch verwendet wurde.


Bei der [[Februarflut 1962]], als die Küste des [[Norderland|Norderlands]] nur knapp einer Katastrophe entkam, wurden die Seedeiche deutlich verstärkt und die bis dahin eigenständig agierenden Deichachten von [[Lintelermarsch]], [[Westermarsch]], [[Ostermarsch]] und [[Leybuchtpolder]] (mit der Wester-Charlottenpolder Deichacht) in die [[Deichacht Norden]] eingegliedert. Auch die Deichacht der damals noch eingeständigen Gemeinde Nesse (heute Gemeinde Dornum) kommt zur Norder Deichacht. Bereits 1963 wurden Neuregelungen zum Küstenschutz durch das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) erlassen. Die Deichverstärkungsmaßnahmen dauerten bis 1988 an.
Von 1898 bis 1900 wurde der Deich unter Oberdeichrichter [[Karl Vissering]] verstärkt.<ref name=":1">[http://www.vissering.org/html/wappen.html Internetseite der Familie Vissering], abgerufen am 23. April 2021</ref> Bei der [[Februarflut 1962]], als die Küste des [[Norderland|Norderlands]] nur knapp einer Katastrophe entkam, wurden die Seedeiche deutlich verstärkt und die bis dahin eigenständig agierenden Deichachten von [[Lintelermarsch]], [[Westermarsch]], [[Ostermarsch]] und [[Leybuchtpolder]] (mit der Wester-Charlottenpolder Deichacht) in die [[Deichacht Norden]] eingegliedert. Auch die Deichacht der damals noch eingeständigen Gemeinde Nesse (heute Gemeinde Dornum) kommt zur Norder Deichacht. Bereits 1963 wurden Neuregelungen zum Küstenschutz durch das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) erlassen. Die Deichverstärkungsmaßnahmen dauerten bis 1988 an.


Der Deich wird seit dem Ausbau des [[Norddeicher Hafen|Norddeicher Hafens]] an mehreren Stellen durchbrochen, was dem Küstenschutz durch entsprechende Baumaßnahmen rund um den Hafen jedoch keinen Abbruch tut.  
Der Deich wird seit dem Ausbau des [[Norddeicher Hafen|Norddeicher Hafens]] an mehreren Stellen durchbrochen, was dem Küstenschutz durch entsprechende Baumaßnahmen rund um den Hafen jedoch keinen Abbruch tut.