Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund und Vorläufer des [[Landkreis Norden]]. Es bestand seit dem 15. Jahrhundert bis 1811 sowie erneut von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten.
Das '''Amt Norden''' war ein Gemeindeverbund und Vorläufer des [[Landkreis Norden]]. Es bestand seit dem 15. Jahrhundert bis 1811 sowie erneut von 1814 bis 1885 und ging danach in den [[Landkreis Norden]] auf. Als praktisch letztes Überbleibsel der ehemaligen Ämter hat sich noch die Bezeichnung [[Amtsgericht Norden|''Amtsgericht'']] erhalten, die zunächst als auf Amtsebene zuständiges Pendant zu den in den Städten zuständigen [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichten]] existierten.
__NOTOC__
__NOTOC__
== Geschichte ==
== Geschichte ==
Ostfriesland war bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verwaltungsmäßig in ''Ämter'' und ''Herrlichkeiten'' eingeteilt. Die dann gebildeten Ämter waren zuvor ebenfalls ''Herrlichkeiten'' gewesen. Solche blieben nur diejenigen Orte bzw. Gemeinden, in denen der Landesherr (das Grafen- bzw. Fürstenhaus) nicht zugleich auch Grundherr war und damit die volle landesherrliche Gewalt ausübte.<ref>König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 159</ref> Man kann also sagen, je weniger einflussreich und besitzend die [[Cirksena]] waren, umso besser konnten sich die Orte als Herrlichkeit (wie etwa im Falle von Dornum, das Sitz der mächtigen [[Beninga]] war) behaupten.
Ostfriesland war bereits seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verwaltungsmäßig in ''Ämter'' und ''Herrlichkeiten'' eingeteilt. Die dann gebildeten Ämter waren zuvor ebenfalls ''Herrlichkeiten'' gewesen. Solche blieben nur diejenigen Orte bzw. Gemeinden, in denen der Landesherr (das Grafen- bzw. Fürstenhaus) nicht zugleich auch Grundherr war und damit die volle landesherrliche Gewalt ausübte.<ref>König, Joseph (1955): Verwaltungsgeschichte Ostfrieslands bis zum Aussterben seines Fürstenhauses, Göttingen, S. 159</ref> Man kann also sagen, je weniger einflussreich und besitzend die [[Cirksena]] waren, umso besser konnten sich die Orte als Herrlichkeit (wie etwa im Falle von Dornum, das Sitz der mächtigen [[Beninga]] war) behaupten.