Westermarsch I: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Name Westermarsch I kennzeichnet einerseits den Landschaftstyp des Ortes (Marsch) und bezeichnet andererseits seine Lage im Westen der historischen Region Norderland bzw. der Stadt Norden. Durch die römische 1 unterscheidet sich der Ort von Westermarsch II. | Der Name Westermarsch I kennzeichnet einerseits den Landschaftstyp des Ortes (Marsch) und bezeichnet andererseits seine Lage im Westen der historischen Region Norderland bzw. der Stadt Norden. Durch die römische 1 unterscheidet sich der Ort von Westermarsch II. | ||
Erstmalige Erwähnung findet die Westermarsch in 1361. Spätere Bezeichnungen waren ebenfalls "Westermarsch" (1541/1542). In 1553 wird die "Westermersch" erwähnt. 1823 und 1826 folgen dann "Westermarsch 1. und 2. Bauernschaft" und schließlich die heutige Bezeichnung ab 1858. | |||
== Geografie == | == Geografie == | ||
Westermarsch I befindet sich im Kalkmarschgebiet östlich der Leybucht in einer Höhe von bis zu 2 m über Meeresniveau (NN). Durch Eindeichungen gewannen die Bewohner der Nordsee bzw. Leybucht im Laufe der Jahrhunderte immer wieder neues Land ab. | |||
Die westliche Grenze stellt die Leybucht bzw. die Nordsee dar. Die südliche Grenze nach Neuwesteel und Süderneuland I verläuft in etwa entlang des [[Norder Tief | Norder Tiefs]]. Im Osten und im Norden ist die Abgrenzung deutlich schwieriger und ist historisch gewachsen. Sie folgt keiner auf den ersten Blick erkennbaren Logik, sondern bezieht sich vielmehr auf einzelne Grundstücke bzw. Flure, die entsprechend ihrer Größe entweder zu Westermarsch II oder Nordne gehören. In etwa kann man jedoch sagen, dass die Stadtgrenze von Norden südöstlich am Norder Tief beginnt, entlang von [[Vierzig Diemat]] bzw. dem [[Bürgermeisterviertel]] hoch bis zum [[Altendeichsweg (Westermarsch) | Alteneichsweg]] und von dort nach Westen hin bis zum [[Langhauser Tief]]. Von hier aus verläuft die Grenze weiter in nördliche Richtung einige hundert Meter an der [[Ziegeleistraße]] entlang bis kurz vor den [[Warfertog | Warfertogschloot]]. Die von hier nach Westen hin verlaufende nördliche Grenze folgt nun keinem klaren Muster mehr, hier sind einstige örtliche Besitztümer die Grenze, die sich nur schwer umschreiben lassen. Westermarsch I entspricht der alten Rotteinteilung Rott 1 bis Rott 4, während Westermarsch II Rott 5 bis Rott 9 umfasst. Ein "Rott" ist eine alte Bezeichnung für einen Bezirk, der eine bestimmte Anzahl an Ländereien umfasste. Hieraus erklärt sich die diffus wirkende nördliche Grenze zu Westermarsch II. | |||
[[ | An der alten Landseite, dem Langhauser Weg, ist der Boden schwärzlich und schwer, besonders in der Gegend vom [[Groß-Langhaus]], welches den schwärzesten Boden hat. Nach der südlichen Seite hin, wird der Boden sandiger und hellfarbiger. | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Hinter dem Deich, der das Langhauser Tief begleitet und das Westermarscher Neuland im Norden | |||
begrenzt, befand sich unter einer schwachen, bis 30 cm über das Umland ansteigenden Anhöhe | |||
eine kleine, im Querschnitt linsenförmige Anlage in den Marschsedimenten. Leider konnte wegen | |||
fehlender Funde weder eine Datierung vorgenommen noch ein Zweck der Anlage bestimmt | |||
werden. Die jüngere Ablagerungsschicht darf wahrscheinlich mit dem Wasserlauf des Langhauser | |||
Tief und die Anlage selbst mit der nahe gelegenen Warf in Verbindung gebracht werden. Daher ist | |||
zu vermuten, dass es sich um einen ausgegliederten Werkplatz der Warfbewohner handelte, der | |||
aus unbekannten Gründen in nur 50 m Entfernung in der ebenen Marsch angelegt worden war. | |||
Die geologische Situation, die Geschichte der Bedeichung der Westermarsch und der Bezug zu | |||
der Warf lassen vermuten, dass die entdeckte Anlage vor dem 16. Jahrhundert betrieben sein | |||
muss, also noch aus dem späten Mittelalter stammt; sie könnte aber auch noch älter sein.15 | |||
== Sehenswürdigkeiten == | == Sehenswürdigkeiten == | ||
== Quellenverzeichnis == | == Quellenverzeichnis == | ||