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Der '''Ostermarscher Seedeich''' bildet die Fortführung der [[Deich|Deichlinie]] vom [[Lintelermarscher Seedeich]] bis zur Gemeindegrenze nach Hagermarsch.
Der '''Ostermarscher Seedeich''' bildet die Fortführung der [[Deich|Deichlinie]] vom [[Lintelermarscher Seedeich]] bis zur Gemeindegrenze nach Hagermarsch.
Bei der [[Februarflut 1962]], als die Küste des [[Norderland|Norderlands]] nur knapp einer Katastrophe entkam, wurden die Seedeiche deutlich verstärkt und die bis dahin eigenständig agierenden Deichachten von [[Lintelermarsch]], [[Westermarsch]], [[Ostermarsch]] und [[Leybuchtpolder]] (mit der Wester-Charlottenpolder Deichacht) in die [[Deichacht Norden]] eingegliedert. Auch die Deichacht der damals noch eingeständigen Gemeinde Nesse (heute Gemeinde Dornum) kommt zur Norder Deichacht. Bereits 1963 wurden Neuregelungen zum Küstenschutz durch das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) erlassen. Die Deichverstärkungsmaßnahmen dauerten bis 1988 an.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==