Wohnanlage Marienthal: Unterschied zwischen den Versionen
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Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung ist ein sogenannter Berechtigungsschein (B-Schein), mit dem potentielle Mieter nachweisen können, dass sie sozial bzw. finanziell bedürftig genug sind, eine der Wohnungen zu beziehen, die mit öffentlichen Fördergeldern errichtet wurden.<ref>[https://www.awo-norden.de/betreutes-wohnen-marienthal.php Beschreibung der Wohnanlage Marienthal], abgerufen am 23. Juli 2021</ref> | Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung ist ein sogenannter Berechtigungsschein (B-Schein), mit dem potentielle Mieter nachweisen können, dass sie sozial bzw. finanziell bedürftig genug sind, eine der Wohnungen zu beziehen, die mit öffentlichen Fördergeldern errichtet wurden.<ref>[https://www.awo-norden.de/betreutes-wohnen-marienthal.php Beschreibung der Wohnanlage Marienthal], abgerufen am 23. Juli 2021</ref> | ||
2006 wurde das Gelände um ein Mehrparteienhaus erweitert, das sich teilweise auf dem Grund der alten [[Zingelschule]] befindet. | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||