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Unter '''Deichlasten''' (auch: ''Deichpflichten'') versteht man die bei den Grundeigentümern mit Deichberührung liegenden Pflichten zur Instandhaltung des Deiches. Dabei wurde der Deich, je nach Größe des Grundbesitzes, in Deichkabel unterteilt, die alleine von dem Grundeigentümer zu unterhalten waren.
#WEITERLEITUNG [[Deichlast]]
 
==Siehe auch==
*[[Spatenrecht]]
 
[[Kategorie:Begriffserläuterungen]]