Brauerei Beck: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Brauerei Beck''' (auch: ''Beck'sche Brauerei'') war eine Brauerei in der [[Heringstraße]] in [[Norden (Stadtteil)|Norden]]. Sie war ansässig im | Die '''Brauerei Beck''' (auch: ''Beck'sche Brauerei'') war eine Brauerei in der [[Heringstraße]] in [[Norden (Stadtteil)|Norden]]. Sie war ansässig im ''Beck'schen Haus'' und wurde benannt nach seinem Gründer. Das Gebäude wurde 1832 errichtet. Es ist anzunehmen, dass auch der Brauereibetrieb in dieser Zeit aufgenommen wurde. Spätestens seit 1982 wird das Gebäude als Restaurant und als Mehrparteienwohnhaus genutzt.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv)</ref> | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
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Die Brauerei bzw. das Beck'sche Haus ist ein aus dem Jahre 1832 stammender, zweigeschössiger Ziegelbau im Stile des Klassizismus. Ähnlich eines Hochparterres befindet sich das erste Geschoss, erbaut auf hohem Kellergeschoss, in dem sich auch ein Eiskeller befindet. Überdacht ist das Gebäude mit einem Walmdach. Eine fünfachsige Straßenfront mit hoher zweiläufiger Freitreppe weist in Richtung [[Heringstraße]]. Der hintere Anbau stammt aus dem Jahr 1934. | Die Brauerei bzw. das Beck'sche Haus ist ein aus dem Jahre 1832 stammender, zweigeschössiger Ziegelbau im Stile des Klassizismus. Ähnlich eines Hochparterres befindet sich das erste Geschoss, erbaut auf hohem Kellergeschoss, in dem sich auch ein Eiskeller befindet. Überdacht ist das Gebäude mit einem Walmdach. Eine fünfachsige Straßenfront mit hoher zweiläufiger Freitreppe weist in Richtung [[Heringstraße]]. Der hintere Anbau stammt aus dem Jahr 1934. | ||
Aufgrund seiner historischen und für das Stadtbild prägenden Bedeutung sowie seiner "geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils bzw. Gebäudetypus" steht es als Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG unter Denkmalschutz. | Aufgrund seiner historischen und für das Stadtbild prägenden Bedeutung sowie seiner ''"geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Stils bzw. Gebäudetypus"'' steht es als Einzeldenkmal gem. § 3.2 NDSchG unter Denkmalschutz. | ||
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