Amtsgericht Norden: Unterschied zwischen den Versionen
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1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. | 1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den [[Bürgermeister|Bürgermeistern]] zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden [[Stadtgericht Norden|Stadtgerichte]], die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren und den Bürgermeistern unterstanden, während das Amtsgericht im übrigen [[Amt Norden|Amt]] (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst. | ||
Im 19. Jahrhundert bekam das Amtsgericht seinen Standort am [[Fräuleinshof]], wo auch das Amt bzw. später der [[Landkreis Norden]] ansässig waren.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1102070.jpg)</ref> Um 1975 wurde das Gebäude erheblich umgebaut und um einen großen Büroturm erweitert.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 0267797.jpg)</ref><ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 71</ref> | |||
Im 19. Jahrhundert bekam das Amtsgericht seinen Standort am [[Fräuleinshof]], wo auch das Amt bzw. später der [[Landkreis Norden]] ansässig waren.<ref>Medienzentrum des Landkreises Aurich (Bildarchiv: 1102070.jpg)</ref> Um 1975 wurde das Gebäude erheblich umgebaut | |||
==Galerie== | ==Galerie== | ||
Version vom 13. August 2021, 13:44 Uhr
Amtsgericht Norden | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | 1. März 1827 |
| Auflösung | - |
| Rechtsform | Behörde |
| Hauptsitz | Norddeicher Straße 1
26506 Norden |
Das Amtsgericht Norden ist das für den Altkreis Norden mit Ausnahme der Gemeinden Hinte und Krummhörn zuständige Amtsgericht. Es hat seinen Sitz seit den 1950er Jahren an der Norddeicher Straße 1.
Geschichte
1817 bekamen die Ämter eine eigene Ämterverfassung. Im Zuge weiterer Reformen wurde den Bürgermeistern zum 1. März 1827 die Gerichtsbarkeit ab- und den Ämtern zuerkannt.[1] Nun waren die Amtsgerichte allein für die (niedere) Gerichtsbarkeit zuständig. Ihnen bis heute übergeordnet sind die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und letztendlich die Bundesgerichte. Die bisher parallel existierenden Stadtgerichte, die im Falle Nordens nur in der Stadt zuständig waren und den Bürgermeistern unterstanden, während das Amtsgericht im übrigen Amt (daher der Name) die Gerichtsbarkeit innehatte, wurden in Folge der Reform aufgelöst.
Im 19. Jahrhundert bekam das Amtsgericht seinen Standort am Fräuleinshof, wo auch das Amt bzw. später der Landkreis Norden ansässig waren.[2] Um 1975 wurde das Gebäude erheblich umgebaut und um einen großen Büroturm erweitert.[3][4]
Galerie
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Amtsgericht - Norddeicher Straße 1 - Aufnahme vom 13. Juni 2021.
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Amtsgericht - Gebäuderückseite - Aufnahme vom 27. Juli 2021.