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Der '''Rat der Stadt Norden''' ist das politische Kollegialorgan Nordens und die | Der '''Rat der Stadt Norden''' ist das politische Kollegialorgan Nordens und die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seine Mitglieder werden ''Ratsherren'' und ''Ratsherrinnen'' bzw. ''Ratsfrauen'' genannt. Bis vor dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] war auch die Bezeichnung ''Bürgervorsteherkollegium'' geläufig. Der Vorsitzende dieses Kollegiums wurde dementsprechend ''Bürgervorsteher'' genannt. | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier [[Bürgermeister]] vorsah.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Dieses Kollegium wurde [[Magistrat]] genannt. | Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter [[Enno III. Cirksena|Graf Enno III.]] zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier [[Bürgermeister]] vorsah.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53</ref> Dieses Kollegium aus Stadtrat und Bürgermeister wurde [[Magistrat]] genannt. Mit der Institutionalisierung kam Enno III. einer ab 1611 eingetretenen Pflicht zuvor; in diesem Jahr kommt es zu einem erheblichen Machtverlust durch den sogenannten ''Osterhusischen Akkord'', bei der der Graf einen großen Teil seiner Macht an die ostfriesischen Stände abtreten musste.<ref>Biographisches Lexikon für Ostfriesland: Enno III.</ref> | ||
Die Stadträte wurden von der Norder Bürgerschaft gewählt. Vakante Stellen wurden jedoch oftmals durch Landesherren neubesetzt, was nicht selten zu heftigen Diskussionen führte. Das Amt des Bürgermeisters wurde jährlich neu vergeben, ebenso schieden jährlich zwei Ratsherren aus, zunächst durch das Los, später der Reihe nach.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | Die Stadträte wurden von der Norder Bürgerschaft gewählt. Vakante Stellen wurden jedoch oftmals durch Landesherren neubesetzt, was nicht selten zu heftigen Diskussionen führte. Das Amt des Bürgermeisters wurde jährlich neu vergeben, ebenso schieden jährlich zwei Ratsherren aus, zunächst durch das Los, später der Reihe nach.<ref name=":0">Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57</ref> | ||
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Die preußische Regierung ordnete mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 die Reduzierung der Ratsherrenstellen an. Starb ein Ratsherr, wurde seine Stelle nicht mehr nachbesetzt, bis die Zahl schließlich drei betrug, die fortan gehalten wurde. Auch die Anzahl der Bürgermeister wurde auf zwei reduziert, die zudem dauerhaft feste Aufgaben bekamen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Im Zuge einer erneuten Reform stieg die Zahl der Ratsherren ab dem 1. Januar 1828 wieder auf 12 an.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> | Die preußische Regierung ordnete mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 die Reduzierung der Ratsherrenstellen an. Starb ein Ratsherr, wurde seine Stelle nicht mehr nachbesetzt, bis die Zahl schließlich drei betrug, die fortan gehalten wurde. Auch die Anzahl der Bürgermeister wurde auf zwei reduziert, die zudem dauerhaft feste Aufgaben bekamen.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76</ref> Im Zuge einer erneuten Reform stieg die Zahl der Ratsherren ab dem 1. Januar 1828 wieder auf 12 an.<ref>Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84</ref> | ||
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Stadtrat faktisch entmachtet. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] nahm der Rat am 1946 unter der britischen Militärregierung seine Arbeit wieder auf, ehe er ab 1955 mit dem Erlass der Niedersächsischen Gemeindeordnung endgültig eine neue Legitimiät erhielt. Seitdem hat sich seine Zusammensetzung bis heute im Wesentlichen erhalten. In der ersten Nachkriegszeit war der Stadtrat vor allem damit beschäftigt, den überall herrschenden Mangel entgegenzuwirken, was aufgrund der äußeren Gesamtumstände nur schwer möglich war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 244</ref> | Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Stadtrat faktisch entmachtet, schon vor 1933 hat die NSDAP eine große Mehrheit im Rat und durch gewaltsame Verfolgung der Sozialdemokraten (SPD) und Kommunisten (KPD) können diese ihr Mandat spätestens ab 1933 faktisch nicht mehr ausüben.<ref>Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 29</ref> Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] nahm der Rat am 1946 unter der britischen Militärregierung seine Arbeit wieder auf, ehe er ab 1955 mit dem Erlass der Niedersächsischen Gemeindeordnung endgültig eine neue Legitimiät erhielt. Seitdem hat sich seine Zusammensetzung bis heute im Wesentlichen erhalten. In der ersten Nachkriegszeit war der Stadtrat vor allem damit beschäftigt, den überall herrschenden Mangel entgegenzuwirken, was aufgrund der äußeren Gesamtumstände nur schwer möglich war.<ref>Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 244</ref> | ||
==Aufgaben== | ==Aufgaben== | ||
Der Stadtrat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Stadt im | Der Stadtrat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Stadt im Ganzen eine solche ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Stadt, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist, betroffen sind und nicht der [[Liste der Bürgermeister der Stadt Norden|Bürgermeister]] zuständig ist. Der Stadtrat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Stadt über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Stadt beinhalten. | ||
Der Stadtrat überwacht den Bürgermeister und die städtische Verwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Stadt obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Stadtrat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Stadtrates aus. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar. Eine Ausnahme hiervon bilden Beschlüsse, die keines Umsetzungsaktes bedürfen, zum Beispiel eine [[Liste der Straßen in Norden|Straßenumbenennung]]. | Der Stadtrat überwacht den Bürgermeister und die städtische Verwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Stadt obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Stadtrat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Stadtrates aus. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar. Eine Ausnahme hiervon bilden Beschlüsse, die keines Umsetzungsaktes bedürfen, zum Beispiel eine [[Liste der Straßen in Norden|Straßenumbenennung]]. | ||
Zur Aufgabenbewältigung teilt sich der Stadtrat in verschiedene Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themen befassen, so beispielsweise der Bau- und Sanierungsausschuss, der Finanz- und Personalausschuss oder der Tourismus- und Wirtschaftsausschuss. Dieses Prinzip hat sich praktisch seit | Zur Aufgabenbewältigung teilt sich der Stadtrat in verschiedene Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themen befassen, so beispielsweise der Bau- und Sanierungsausschuss, der Finanz- und Personalausschuss oder der Tourismus- und Wirtschaftsausschuss. Dieses Prinzip hat sich praktisch seit 1601 nicht geändert. | ||
==Fraktionen== | ==Fraktionen== | ||
Seit der Kommunalwahl am 11. September 2016 besteht der Rat der Stadt Norden aus 34 Ratsfrauen und Ratsherren. Hinzu kommt der Bürgermeister, der kraft Gesetzes Mitglied des Rates ist. | Seit der Kommunalwahl am 11. September 2016 besteht der Rat der Stadt Norden aus 34 Ratsfrauen und Ratsherren. Hinzu kommt der Bürgermeister, der kraft Gesetzes automatisch Mitglied des Rates ist. | ||
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Version vom 29. Juli 2021, 19:48 Uhr
Stadtrat | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Gründung | 1946 (1602) |
| Auflösung | - |
| Rechtsform | Politisches Organ |
| Hauptsitz | Am Markt 15
26506 Norden |
Der Rat der Stadt Norden ist das politische Kollegialorgan Nordens und die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Seine Mitglieder werden Ratsherren und Ratsherrinnen bzw. Ratsfrauen genannt. Bis vor dem Zweiten Weltkrieg war auch die Bezeichnung Bürgervorsteherkollegium geläufig. Der Vorsitzende dieses Kollegiums wurde dementsprechend Bürgervorsteher genannt.
Geschichte
Die Gründung des Norder Stadtrates geht wohl auf eine Neuordnung der Stadtverfassung vom 20. Dezember 1601 unter Graf Enno III. zurück, der die Einrichtung eines Stadtrates mit sechs Mitgliedern nebst dreier Bürgermeister vorsah.[1] Dieses Kollegium aus Stadtrat und Bürgermeister wurde Magistrat genannt. Mit der Institutionalisierung kam Enno III. einer ab 1611 eingetretenen Pflicht zuvor; in diesem Jahr kommt es zu einem erheblichen Machtverlust durch den sogenannten Osterhusischen Akkord, bei der der Graf einen großen Teil seiner Macht an die ostfriesischen Stände abtreten musste.[2]
Die Stadträte wurden von der Norder Bürgerschaft gewählt. Vakante Stellen wurden jedoch oftmals durch Landesherren neubesetzt, was nicht selten zu heftigen Diskussionen führte. Das Amt des Bürgermeisters wurde jährlich neu vergeben, ebenso schieden jährlich zwei Ratsherren aus, zunächst durch das Los, später der Reihe nach.[3]
Unter den Ratsherren wurden die Aufgaben vergeben. Es gab zwei Kämmerer, die für die städtischen Finanzen verantwortlich waren und jeweils am 6. Januar eines Jahres die Finanzen vor dem Drost und dem Magistrat offenlegen mussten. Zwei Baumeister kümmerten sich um die Aufsicht über die städtischen Gebäude, Straßen, Wege, Wasserleitungen und sonstiges. Auch waren sie für die Stadtwaage zuständig.[3] Diese Aufgaben hatten sie damit von den Schüttemeistern übernommen.
Die preußische Regierung ordnete mit einem Dekret vom 15. Oktober 1750 die Reduzierung der Ratsherrenstellen an. Starb ein Ratsherr, wurde seine Stelle nicht mehr nachbesetzt, bis die Zahl schließlich drei betrug, die fortan gehalten wurde. Auch die Anzahl der Bürgermeister wurde auf zwei reduziert, die zudem dauerhaft feste Aufgaben bekamen.[4] Im Zuge einer erneuten Reform stieg die Zahl der Ratsherren ab dem 1. Januar 1828 wieder auf 12 an.[5]
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Stadtrat faktisch entmachtet, schon vor 1933 hat die NSDAP eine große Mehrheit im Rat und durch gewaltsame Verfolgung der Sozialdemokraten (SPD) und Kommunisten (KPD) können diese ihr Mandat spätestens ab 1933 faktisch nicht mehr ausüben.[6] Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm der Rat am 1946 unter der britischen Militärregierung seine Arbeit wieder auf, ehe er ab 1955 mit dem Erlass der Niedersächsischen Gemeindeordnung endgültig eine neue Legitimiät erhielt. Seitdem hat sich seine Zusammensetzung bis heute im Wesentlichen erhalten. In der ersten Nachkriegszeit war der Stadtrat vor allem damit beschäftigt, den überall herrschenden Mangel entgegenzuwirken, was aufgrund der äußeren Gesamtumstände nur schwer möglich war.[7]
Aufgaben
Der Stadtrat ist keine Behörde im institutionellen Sinne, da die Stadt im Ganzen eine solche ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Stadt, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist, betroffen sind und nicht der Bürgermeister zuständig ist. Der Stadtrat beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Stadt über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche Verpflichtungen für die Stadt beinhalten.
Der Stadtrat überwacht den Bürgermeister und die städtische Verwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Stadt obliegt dem Bürgermeister; Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit legt der Stadtrat in der Geschäftsordnung fest. Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Stadtrates aus. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar. Eine Ausnahme hiervon bilden Beschlüsse, die keines Umsetzungsaktes bedürfen, zum Beispiel eine Straßenumbenennung.
Zur Aufgabenbewältigung teilt sich der Stadtrat in verschiedene Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themen befassen, so beispielsweise der Bau- und Sanierungsausschuss, der Finanz- und Personalausschuss oder der Tourismus- und Wirtschaftsausschuss. Dieses Prinzip hat sich praktisch seit 1601 nicht geändert.
Fraktionen
Seit der Kommunalwahl am 11. September 2016 besteht der Rat der Stadt Norden aus 34 Ratsfrauen und Ratsherren. Hinzu kommt der Bürgermeister, der kraft Gesetzes automatisch Mitglied des Rates ist.
| Fraktion | Anzahl der Sitze | Fraktionsvorsitz |
|---|---|---|
| SPD | 13 | Julia Feldmann |
| CDU | 10 | Wolfgang Sikken |
| ZoB | 4 | Eckhard Lüers |
| Bündnis 90/Die Grünen | 3 | Helmut Fischer-Joost |
| Gruppe vor der Brüggen/Feldmann | 2 | Rainer Feldmann |
| FDP | 2 | Keven Janssen |
Trivia
Während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2021 tagte der Stadtrat in der Sporthalle Wildbahn, um die pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstände einhalten zu können.
Einzelnachweise
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 53
- ↑ Biographisches Lexikon für Ostfriesland: Enno III.
- ↑ 3,0 3,1 Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 57
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 76
- ↑ Cremer, Ufke (1955): Norden im Wandel der Zeiten, Norden, S. 84
- ↑ Haddinga, Johann (2001): Norden im 20. Jahrhundert, Norden, S. 29
- ↑ Canzler, Gerhard (1989): Norden. Handel und Wandel, Norden, S. 244
Quellenverzeichnis
- Rat der Stadt Norden auf Norden.de, abgerufen am 29. März 2021